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Prüfvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers

An den Vorstand der REWE-Zentralfinanz eG, Köln

Wir haben auftragsgemäß eine unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung bezüglich ausgewählter Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung im Nachhaltigkeitsbericht 2022 (im Folgenden „der Bericht“) und auf den Webseiten zu Nachhaltigkeit der REWE-Zentralfinanz eG, Köln (im Folgenden „Gesellschaft“), unter https://rewe-groupnachhaltigkeitsbericht.de/2022/de für das Geschäftsjahr 2022 durchgeführt.

Ausgewählte Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung im Umfang unserer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance), veröffentlicht unter https://rewe-group-nachhaltigkeitsbericht.de/2022/de/pruefvermerk/, sind mit folgendem Symbol gekennzeichnet:

Nicht Bestandteil unseres Auftrages ist die Prüfung von Verweisen auf externe Quellen, Expertenmeinungen sowie zukunftsgerichtete Aussagen im Nachhaltigkeitsbericht.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Berichts für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien. Die Gesellschaft wendet unter Bezugnahme auf die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) die dort genannten Grundsätze und Standardangaben als Berichtskriterien an.

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Konzeption, Implementierung und Aufrechterhaltung von Systemen und Prozessen sowie internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung einer Nachhaltigkeitsberichtserstattung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation der Nachhaltigkeitsberichterstattung) oder Irrtümern ist.

Sicherung der Unabhängigkeit und Qualität des Wirtschaftsprüfers

Bei der Durchführung des Auftrags haben wir die Anforderungen an Unabhängigkeit und Qualitätssicherung aus den nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen, insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1), beachtet.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung abzugeben, die im Bericht mit folgendem Symbol gekennzeichnet sind:

Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000 (Revised) „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information”, herausgegeben vom IAASB, als Limited Assurance Engagement durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Gesellschaft im Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden ist. Dies bedeutet nicht, dass zu jeder Angabe jeweils ein separates Prüfungsurteil abgegeben wird.

Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies beinhaltet die Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Angaben im Bericht unter Einbezug der Berichtskriterien.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:

  • Einschätzung der Übereinstimmung der von REWE-Zentralfinanz eG berichteten Managementansätze zu den Themen „Klimaschutz auf Unternehmensebene“, „Vielfalt, Chancengleichheit & Gleichbehandlung“ sowie „Verpackung“ nach der GRI Angabe 3-3: Management von wesentlichen Themen
  • Durchsicht der zu den Managementansätzen gehörigen Texte
  • Analytische Beurteilung der Daten und Trends der quantitativen Angaben „Energieverbrauch innerhalb der Organisation“, „Verkaufsanteil Bio-Produkte“ sowie „Mitarbeitende nach Arbeitsvertrag und Geschlecht“, welche zur Konsolidierung auf Konzernebene von allen Standorten gemeldet wurden
  • Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung der im Prüfungsumfang enthaltenen o. g. Angaben und Daten, einschließlich der Konsolidierung der o. g. Daten
  • Befragung von Mitarbeitern auf Konzernebene, die für die Ermittlung und Konsolidierung sowie die Durchführung der internen Kontrollhandlungen bezüglich der o. g. betreffenden Daten verantwortlich sind, einschließlich der begleitenden Erläuterungen
  • Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise hinreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsurteil

Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise zur Erlangung einer begrenzten Prüfungssicherheit sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die ausgewählten Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2022, die im Bericht mit dem Symbol gekennzeichnet sind, in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden sind.

Verwendungsbeschränkung/AAB-Klausel

Dieser Prüfungsvermerk ist an den Vorstand der REWE-Zentralfinanz eG gerichtet und ausschließlich für diesen bestimmt. Gegenüber Dritten übernehmen wir insoweit keine Verantwortung.

Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für den Vorstand der REWE-Zentralfinanz eG erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde (https://www.kpmg.de/bescheinigungen/lib/aab.pdf). Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Prüfungsvermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.

Köln, den 26. Juni 2023

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Gnändiger
Wirtschaftsprüfer

Mund
Wirtschaftsprüferin