# Artboard 1
Zurück zur Übersicht

GRI 408, 409, 413

Kinder- und Zwangsarbeit sowie Kinderschutz

Kurzer Überblick:

Die REWE Group will Kinder- und Zwangsarbeit systematisch bekämpfen sowie den Schutz von Kindern gewährleisten. Das Unternehmen

  • hat in seiner Leitlinie für nachhaltiges Wirtschaften das Verbot von Zwangsarbeit sowie die Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit verankert und sanktioniert Fälle vorsätzlicher grober Missachtung.
  • beschreibt in seinem Supplier Code of Conduct zur Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht in der Lieferkette die Mindeststandards für Lieferanten und definiert in seiner Leitlinie zur Prävention von Kinderarbeit einen verbindlichen Handlungsrahmen für Geschäftspartner.
  • verpflichtet sich selbst sowie alle Lieferanten und Produzenten zum Verzicht auf ausbeuterische Kinder- und Zwangsarbeit.
  • hat sowohl für den Handel wie auch bei der DER Touristik eine Risikoanalyse durchgeführt, um die Risiken für Zwangsarbeit in den Lieferketten der Eigenmarken sowie die Risiken der Ausbeutung von Kindern innerhalb der touristischen Wertschöpfungskette zu identifizieren. Es hat daraus Anforderungen an Lieferanten und Maßnahmen abgeleitet.
  • unterstützt auch bei der Umsetzung von Abhilfemaßnahmen.

Kinder- und Zwangsarbeit sowie Kinderschutz ist ein Fokusthema im Handlungsfeld Mensch innerhalb der Säule Grüne Produkte. Das Thema Kinderschutz liegt im Handlungsfeld Chancen für Kinder und Jugendliche in der Säule Gesellschaftliches Engagement innerhalb der Nachhaltigkeitsstrategie der REWE Group.

GRI 408: Kinderarbeit;
GRI 409: Zwangs- oder Pflichtarbeit
GRI 413: Lokale Gemeinschaften
GRI 413-2: Geschäftstätigkeiten mit erheblichen tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften

Managementansatz

Auswirkung

Der REWE Group ist bewusst, dass es in den weltweiten Lieferketten des Handels sowie im Tourismussektor zu vielfältigen sozialen Auswirkungen kommen kann. Das Unternehmen bezieht für seine Eigenmarkensortimente eine Vielzahl an Produkten und Produktbestandteilen über Lieferketten, die sich über mehrere Länder erstrecken. Sowohl bei der Gewinnung von Rohstoffen, deren Verarbeitung als auch in der Herstellung kann es zu Verletzungen der Menschenrechte kommen. Gleiches gilt für Destinationen, in denen die DER Touristik, die Reisesparte der REWE Group, mit touristischen Angeboten aktiv ist. Eine besonders massive Form der Menschenrechtsverletzung stellt die Kinder- und Zwangsarbeit dar, die daher bei der REWE Group im Fokus steht. So hat das Unternehmen das Thema in den relevanten Lieferketten und Ländern als besonders sensibel analysiert (siehe Abschnitt Strategischer Ansatz und Soziale Aspekte in der Lieferkette).

Laut der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind weltweit rund 160 Millionen Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren von Kinderarbeit betroffen und 25 Millionen Erwachsene und Kinder Opfer von Zwangsarbeit. Kinderarbeit schadet der körperlichen und geistigen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und hindert sie am Schulbesuch. Fast 70 Prozent der Kinder arbeiten in der Landwirtschaft, der häufigste Grund ist Armut. Zwangsarbeit bezieht sich nicht auf bestimmte Altersgruppen. Dabei kann es beispielsweise zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit kommen, dem Einbehalten des Lohns und der Personalpapiere sowie zur Verschuldung gegenüber dem Arbeitgeber. Da häufig legal oder illegal eingewanderte Migrant:innen oder Leiharbeiter:innen betroffen sind, wird Zwangsarbeit oft nicht angezeigt und ist schwer zu kontrollieren.

Im Handel kann die REWE Group in der Zusammenarbeit mit Lieferanten und durch Standards oder über Trainingsprogramme vor Ort in den relevanten Lieferketten einen positiven Beitrag im Kampf gegen Zwangs- und Kinderarbeit leisten.

Im Tourismus sind nach Schätzungen internationaler Organisationen jedes Jahr weltweit Millionen Mädchen und Jungen von Kinderarbeit betroffen. Dabei kann es in diesem Sektor auch zu sexueller Ausbeutung kommen. Die REWE Group sieht sich hier mit der Reisesparte DER Touristik in einer besonderen Verantwortung, sich an deren Destinationen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Die Risiken, die die DER Touristik identifiziert hat, sind dabei vielfältig. So können beispielsweise bereits bei Darbietungen die Grenzen zwischen der bloßen Teilnahme von Kindern als Akteure am touristischen Geschehen und Kinderarbeit fließend sein. Gleiches gilt für gemeindebasierte Programme, die Gemeinschaften und Familien in die touristische Wertschöpfung einbinden wollen. Zudem wirken sich Angebote wie der Besuch von Schulen oder Waisenhäusern durch entstehende Abhängigkeiten und die Störung geschützter Räume nachweislich negativ auf die Rechte von Kindern und deren Entwicklungschancen aus. Des Weiteren bietet die touristische Infrastruktur Berührungspunkte zum informellen Sektor, innerhalb dessen Kinder auf unterschiedliche Weise ausgebeutet werden.

Der REWE Group ist bewusst, dass es in weltweiten Lieferketten des Handels und im Tourismussektor zu vielfältigen sozialen Auswirkungen kommen kann.

Grundsätze

Die Leitlinie für nachhaltiges Wirtschaften greift für alle Geschäftsbeziehungen der REWE Group und orientiert sich an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und dem UN Global Compact. Darin ist das Verbot von Zwangsarbeit festgeschrieben: Niemand darf gegen seinen Willen beschäftigt oder unter Anordnung irgendeiner Strafe zur Arbeit gezwungen werden. Auch die Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit ist hier verankert. Die REWE Group hält sich an die von der ILO gesetzten Standards zur Kinderarbeit und an die jeweils gültigen nationalen Gesetze. Im Falle vorsätzlicher grober Missachtung der in der Leitlinie beschriebenen Werte behält sich die REWE Group Sanktionen vor.

Im Oktober 2022 hat die REWE Group zudem ihren Supplier Code of Conduct („REWE Supplier CoC“) zur Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht in der Lieferkette aktualisiert. Er gilt ab 01.01.2023 und beschreibt die menschenrechts- und umweltbezogenen Mindeststandards, die Lieferanten bei Geschäftsvorgängen mit Unternehmen der REWE Group zu achten und einzuhalten haben. Der REWE Supplier CoC trägt auch den Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Rechnung.

Die REWE Group hat im Berichtszeitraum des Weiteren eine Aktualisierung ihrer Grundsatzerklärung erarbeitet, die ihre Strategie zur Achtung von Menschenrechten und Umweltbelangen aufzeigt. Die Risiken, die mit Blick auf das Handlungsfeld Mensch und Umwelt in der Lieferkette auftreten, geht die REWE Group gezielt durch ein systematisches Lieferkettenmanagement an. So verpflichtet sich die REWE Group dazu, die Menschenrechte zu stärken und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Dieses Bekenntnis gilt sowohl für die eigenen Geschäftstätigkeiten als auch für die globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten.

Die Risiken, die mit Blick auf das Handlungsfeld Mensch und Umwelt in der Lieferkette auftreten, geht die REWE Group gezielt durch ein systematisches Lieferkettenmanagement an.

In ihrer Leitlinie für Fairness bekennt sich die REWE Group dazu, innerhalb der Lieferketten aller Eigenmarkenprodukte von REWE und PENNY in Deutschland und toom Baumarkt Menschenrechte zu stärken und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Im Fokus stehen die Themen Kinder- und Zwangsarbeit sowie Kinderschutz, existenzsichernde Löhne und Einkommen sowie Frauen in der Lieferkette.

Darüber hinaus konkretisiert die REWE Group in der Leitlinie zur Prävention von Kinderarbeit für REWE und PENNY in Deutschland sowie toom Baumarkt ihre Anforderungen und Maßnahmen mit Blick auf die Prävention und Beseitigung von Kinderarbeit und definiert einen verbindlichen Handlungsrahmen für Geschäftspartner. Ergänzend dazu zeigen verschiedene weitere Leitlinien, etwa zu Risikorohstoffen wie Kakao, Baumwolle oder Naturstein, spezifische Herausforderungen mit Blick auf die Themen Zwangs- und Kinderarbeit auf sowie die daraus abgeleiteten Ziele, Maßnahmen und Anforderungen an Lieferanten.

Ein Hauptgrund von Kinderarbeit ist Armut. Aus diesem Grund wird neben Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarbeit auch auf die Förderung existenzsichernder Löhne und Einkommen gesetzt (siehe Existenzsichernde Löhne und Einkommen).

Die DER Touristik Group hat aufgrund der Besonderheiten im Tourismus zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November 2022 ihre gruppenweite Kinderschutzrichtlinie verabschiedet. Diese zeigt die Prozesse, Maßnahmen und Anforderungen, die das Unternehmen seinen weltweiten Einheiten zur Wahrung der Rechte und zum Schutz von Kindern im Tourismus vorgibt. Dabei stellt die Prävention der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Tourismus weiterhin einen der Schwerpunkte des Engagements der DER Touristik im Kinderschutz dar. Bereits 2016 hat die DER Touristik Group zudem den Verhaltenskodex „The Code“ zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung unterzeichnet. Dieser basiert auf der UN-Menschenrechtserklärung und der UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Mit der Unterzeichnung bekennt sich die DER Touristik zu dem Kodex und setzt aktiv die damit verbundenen Kriterien um.

Strategischer Ansatz

Bei ihrem strategischen Ansatz ist die REWE Group für REWE und PENNY in Deutschland analog zu ihrem Ansatz für verantwortungsvollere Lieferketten einem vierstufigen Prozess gefolgt: Sortiments- und Risikoanalyse, Ableitung von Schwerpunkten, Umsetzung und Maßnahmen, Monitoring und Reporting.

Zuletzt wurden 2019 in einer Analyse die Risiken für Zwangsarbeit aller Länder, über die sich die Lieferketten der Eigenmarken bei REWE und PENNY in Deutschland erstrecken, identifiziert. In einem zweiten Schritt wurden Waren und Rohstoffe mit Blick auf das Risiko für Zwangsarbeit betrachtet. Die ermittelten Daten wurden mit den Länderrisiken verknüpft, anschließend wurde eine qualitative Analyse der Hot Spots durchgeführt. In sogenannten Case Studies wurden das Vorkommen und die Ursachen für Zwangsarbeit konkret in Bezug auf diese Hot Spots untersucht. Aufbauend auf allen Analyseergebnissen wurden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung entwickelt.

Die DER Touristik führte von 2021 bis 2022 eine Risikoanalyse durch, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie die Rechte von Kindern innerhalb der touristischen Wertschöpfungskette und bei ihren Partnern durch verschiedene Aktivitäten berührt werden. Diese zeigte zum einen, dass relevante Risiken in diesen Wertschöpfungsketten gut identifiziert werden können, zum anderen konnte abgeleitet werden, dass Produkte und Aktivitäten des gemeindebasierten Tourismus oder Besuche bei sozialen Projekten eine Spezifizierung der bisherigen Regelungen erfordern (siehe auch Auswirkungen und Grundsätze). Abgeleitet davon soll das Produktportfolio sukzessive angepasst und Aktivitäten mit hohem Risiko ausgelistet werden.

Ziele

Zur systematischen Bekämpfung von Kinder- und Zwangsarbeit verfolgt die REWE Group für die Eigenmarken, die bei REWE und PENNY in Deutschland sowie toom Baumarkt vertrieben werden, folgende konkrete Ziele:

  • Bis 2025 soll für alle relevanten Lieferanten ein Beschwerdemechanismus-System etabliert werden.
  • Bis 2030 sollen alle relevanten Produktionsstätten strategisch wichtiger Lieferanten geschult werden.
  • Bis 2030 soll das Thema Kinderarbeit in das Capacity-Building- Trainingsprogramm aufgenommen werden.
  • Die Leitlinie zur Prävention von Kinderarbeit wird an alle bestehenden und neuen Geschäftspartner verteilt. Diese werden dazu aufgefordert, die Leitlinie an ihre Produktionsstätten weiterzuleiten.
  • Das Unternehmen achtet verstärkt auf unbefugte Unteraufträge und wirkt in bestehenden und neuen Projekten auf existenzsichernde Einkommen hin.

Die DER Touristik hat in ihrer Richtlinie eigene Ziele definiert. So will der Reisekonzern Kinderrechte wahren, sowohl für die Kinder des Urlaubslandes als auch für die Kinder von Gästen. Der Fokus liegt dabei beispielsweise mittels Schulungen auf der Prävention der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie den weiteren Ausprägungen der Ausbeutung von Kindern im Tourismus. So sollen unterschiedliche, mit touristischen Aktivitäten verbundene Risiken minimiert und dabei der Nutzen für Gemeinschaften über die Teilhabe an der touristischen Wertschöpfung maximiert werden.

Verantwortlichkeit und Ressourcen

Die Umsetzung von Strategien und Maßnahmen zum Thema Kinder- und Zwangsarbeit wird in den jeweiligen Vertriebslinien durch dezidierte Teams und Abteilungen verantwortet. Für mehr Informationen siehe Managementansatz Grüne Produkte. Besondere Bedeutung bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in den Liefer- und Wertschöpfungsketten kommt den Corporate- Responsibility-Abteilungen der Vertriebslinien und den Einkaufsorganisationen zu.

Umsetzung

Um die Kinder- und Zwangsarbeit auf der Stufe des Rohstoffanbaus zu bekämpfen und sozial verträgliche Arbeitsbedingungen sicherzustellen, setzt die REWE Group insbesondere auf international anerkannte Zertifizierungsstandards. Die wichtigsten Organisationen sind Fairtrade, Rainforest Alliance, Cotton made in Africa, MSC, ASC, GGN GlobalG.A.P. und Naturland. Sie gewährleisten höhere Standards im Rohstoffanbau sowie transparentere Lieferketten. Kinder- und Zwangsarbeit sind im Rahmen dieser Standards verboten. Mit Blick auf den Rohstoff Palmöl ist außerdem der Standard des Roundtable on Sustainable Palm Oil zentral – dieser zielt darauf ab, dass auf den Plantagen keine Kinder- oder Zwangsarbeit stattfindet. Mehr Informationen zum Umgang mit Kinder- und Zwangsarbeit im Rohstoffabbau siehe Fokusrohstoffe – Food bzw. Fokusrohstoffe – Non-Food und Dienstleistungen.

Zudem wird die Einhaltung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit in der Verarbeitung und Produktion regelmäßig durch Sozialaudits kontrolliert – überwiegend nach dem Standard der amfori BSCI (siehe Soziale Aspekte in der Lieferkette). Im Rahmen der Audits werden alle Produktionsstätten der ersten Lieferkettenstufe aus definierten Risikoländern kontrolliert. Sie finden sowohl angekündigt als auch unangekündigt statt. Im Anschluss erhält das jeweilige Unternehmen eine Bewertung auf Grundlage der Audit-Ergebnisse. Wird ein Fall von Kinder- oder Zwangsarbeit im Audit entdeckt, erhält das auditierte Unternehmen keine Gesamtbewertung, sondern es greift der Null-Toleranz-Mechanismus von amfori BSCI: Der/Die Auditor:in löst eine Warnmeldung aus, stellt das Audit ein und sammelt Beweise, um den Verstoß zu belegen. Anschließend wird der Verstoß innerhalb von 24 Stunden nach seiner Feststellung an das amfori BSCI-Sekretariat gemeldet. Binnen 48 Stunden nach Erhebung des Vorwurfs prüft die Auditierungsabteilung den Sachverhalt, die Beweise sowie die Ausbildung und Kompetenzen der Auditorin bzw. des Auditors. Binnen 72 Stunden nach der Feststellung bilden alle betroffenen amfori BSCI-Teilnehmer:innen eine Ad-hoc-Abhilfegruppe, um das weitere Vorgehen zu definieren und Maßnahmen einzuleiten, deren Umsetzung überprüft wird.

Strategisch relevante Produktionsstätten nehmen im Rahmen des Capacity-Building- Trainingsprogramms am Factory Improvement Training (FIT) der REWE Group teil. Hier wird individuell auf die Herausforderungen der Produktionsstätten eingegangen. Wenn in einer Fabrik Risikofaktoren für Zwangs- oder Kinderarbeit vorliegen, werden diese im Training behandelt. Mehr Informationen unter Soziale Aspekte in der Lieferkette.

Die REWE Group hat des Weiteren ein Toolkit erstellt, um ihre Geschäftspartner und Produktionsstätten bei der Umsetzung der Anforderungen zur Vermeidung und Bekämpfung von Kinderarbeit zu unterstützen. Es basiert auf dem verbindlichen Handlungsrahmen der Leitlinie zur Prävention von Kinderarbeit.

Um in Fällen von Kinder- und Zwangsarbeit schnell reagieren zu können, kooperiert die REWE Group seit 2018 zudem mit der Kinderrechtsorganisation „The Centre of Child Rights and Business“. Die Organisation berät Unternehmen bei der Implementierung von Strategien und Programmen zur Sicherstellung von Kinderrechten in Lieferketten. Durch die Kooperation profitiert die REWE Group von der Expertise und dem Netzwerk der Organisation, tauscht sich im Rahmen der Arbeitsgruppe mit relevanten Stakeholdern aus und kann von der Organisation entwickelte Tools nutzen. Wenn Fälle von Kinderarbeit aufgedeckt werden, unterstützt „The Centre“ das Unternehmen bei der Umsetzung von Abhilfemaßnahmen.

Die DER Touristik kommuniziert ihre Grundsätze zum Kinderschutz intern sowie extern. Die Umsetzung der Kinderschutzrichtlinie sieht ein Schulungsprogramm vor, das touristische Fachbereiche, Zielgebietsagenturen, die Reiseleitung, Hoteliers und relevante Partner sowie Leistungsträger einbezieht und Maßnahmen und Anforderungen an den Kinderschutz vermittelt, die für unterschiedliche Aktivitäten und Produkte definiert sind. Die Umsetzung der Anforderungen wird jährlich in Form von Portfolioanalysen und Monitorings überprüft.

Daneben setzt die DER Touristik in ihrem Schwerpunkt der Prävention der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Tourismus die sechs Kriterien der Brancheninitiative The Code aktiv um:

  • Einführung einer Richtlinie sowie von Maßnahmen gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern
  • Durchführung von Schulungen für Mitarbeitende zu den Rechten von Kindern, der Prävention sexueller Ausbeutung sowie dem Melden von Verdachtsfällen
  • Integration einer Klausel in den Hotelverträgen, dass die sexuelle Ausbeutung von Kindern durchweg abgelehnt und in keinem Falle toleriert wird
  • Bereitstellung von Informationen für Reisende über die Rechte von Kindern, über die Prävention sexueller Ausbeutung sowie über Möglichkeiten, sich durch die Meldung von Verdachtsfällen aktiv am Kinderschutz zu beteiligen
  • Unterstützung von und Zusammenarbeit mit Stakeholdern im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern
  • Jährliches Reporting über die Umsetzung von „The Code“

Wichtige Stakeholder bei der Umsetzung von Anforderungen und Maßnahmen zum Kinderschutz sind die Mitarbeitenden der touristischen Einheiten und insbesondere die Partner und Leistungsträger in den Zielgebieten, die über entsprechende Programme geschult und eingebunden werden. Auch Reisende werden zur Wahrung der Rechte und zum Schutz von Kindern sensibilisiert. So stellt die DER Touristik etwa über ihre Kinderschutzrichtlinie umfassende Informationen für interne und externe Stakeholder bereit, die im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen verantwortliche Praktiken im Tourismus fördern und die Rechte von Kindern und Familien im Zusammenhang mit dem Tourismus stärken sollen.

Stakeholdereinbindung

Die Stakeholder der REWE Group bewerteten das Thema Kinder und Zwangsarbeit im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse als relevant für das Unternehmen. Sie werden über die ergriffenen Maßnahmen und deren Effektivität jährlich über den Nachhaltigkeitsbericht und verschiedene Dialogformate (siehe Stakeholderdialog) unterrichtet. Durch diesen Austausch können Stakeholder wichtige Impulse zum Thema einbringen.

Die DER Touristik steht für die Wahrung der Rechte und den Schutz von Kindern im Tourismus über unterschiedliche Gremien mit verschiedenen Stakeholdern im kontinuierlichen Austausch. Dazu zählen die Kinderschutzorganisation ECPAT, der Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung „The Code“, die Arbeitsgruppe Kinderschutz des deutschen Reiseverbandes DRV, der Roundtable Human Rights in Tourism, die Kindernothilfe sowie Tourism Watch, der britische Reiseverband ABTA, behördliche Stellen, Kinderschutzexpert:innen, Mitbewerber, Branchenmitglieder und zahlreiche weitere Akteure.

Kund:innen, Lieferanten, Kaufleute sowie weitere Stakeholder können Beschwerden oder Anmerkungen zu diesem Thema einreichen. Dafür hat die REWE Group Hinweis- und Beschwerdemechanismen etabliert. Für mehr Informationen siehe Abschnitt Compliance.

Speziell für die Lieferketten fördert die REWE Group den Aufbau von effektiven Beschwerdemechanismen. So will das Unternehmen sicherstellen, dass Missstände in den Lieferketten aufgedeckt werden können. Dies betrifft auch die Meldung von Fällen von Kinder- und Zwangsarbeit. Schon jetzt überprüft die REWE Group bei den Eigenmarkenlieferanten von REWE und PENNY in Deutschland im Rahmen von Auditierungen und Zertifizierungen, ob Produktionsstätten ihren Beschäftigten eine Beschwerdemöglichkeit bieten. Zum Umgang mit Beschwerden hat die REWE Group einen systematischen Prozess entwickelt (für mehr Informationen siehe Soziale Aspekte in der Lieferkette).

Speziell für die Lieferketten fördert die REWE Group den Aufbau von effektiven Beschwerdemechanismen. So will das Unternehmen sicherstellen, dass Missstände in den Lieferketten aufgedeckt werden können.

2022 gingen bei der REWE Group Buying, der Einkaufsgesellschaft für REWE und PENNY in Deutschland, drei Beschwerden (2021: 4) ein. Alle Fälle wurden bearbeitet, indem ein systematischer Prozess angewandt wurde. I Die Beschwerden betrafen die Themen gute Arbeitsbedingungen, Lohnzahlungen und Gewerkschaftsfreiheit.

Maßnahmen und Projekte

Die REWE Group setzt auf zahlreiche Maßnahmen und Projekte, um Kinder- und Zwangsarbeit systematisch zu bekämpfen und den Schutz von Kindern zu gewährleisten. Diese werden für den Berichtszeitraum thematisch wie folgt sortiert vorgestellt:

Engagement und Kontrolle zur Einhaltung von Standards

Sonderfall Kinderarbeit im Kakaosektor Highlight

Aufgrund der strukturellen Armut und des Mangels an Schulen ist Kinderarbeit im Kakaoanbau weit verbreitet. Um Kosten so niedrig wie möglich zu halten, helfen insbesondere in familienbasierten Kleinbetrieben Kinder während der Erntezeit oft mit. Die REWE Group setzt sich dafür ein, dass kakaohaltige Erzeugnisse in ihren Sortimenten unter Achtung der Menschenrechte und Einhaltung von anerkannten Sozial- und Arbeitsstandards hergestellt werden. Dafür nutzt das Handelsunternehmen entsprechende Zertifizierungen wie Fairtrade, Rainforest Alliance oder Naturland. Für weitere Informationen siehe auch Leitlinie für Kakaoerzeugnisse.

Sensibilisierungsmaßnahmen und Trainings

Schulungen für Mitarbeitende und Partner

2021 wurde bei der DER Touristik erstmals ein digitales Format für Live-Schulungen in Form von interaktiven Webinaren umgesetzt. Ebenfalls wurden in verschiedenen der bereits ausführlich geschulten Hotels Auffrischungskurse im Rahmen allgemeiner Schulungsmaßnahmen umgesetzt. 2022 wurden insgesamt rund 80 Personen (2021: 41) zum Thema Kinderschutz geschult. Für 2023 sind weitere Schulungsformate geplant, um den weiter gefassten Kinderrechte-Ansatz und entsprechende Maßnahmen sowie Anforderungen für touristische Produkte zu vermitteln. In einem zweiten Schritt sollen dann relevante Partner wie Gastfamilien und Projekte, die in touristische Aktivitäten eingebunden werden, spezielle Schulungsformate erhalten.

Sensibilisierung von Reisenden

Im Rahmen ihres Informations- und Präventionskonzepts engagiert sich die DER Touristik mit weiteren Sensibilisierungsmaßnahmen. So werden beispielsweise Reisende aktiv über den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Urlaub informiert. Im Mittelpunkt steht dabei die Meldeplattform „nicht-wegsehen.net“, die von ECPAT Deutschland betrieben wird und über die Urlauber:innen Verdachtsfälle und Straftaten melden können. Ergänzt wurden die Ressourcen für Reisende durch Informationen zu internen Meldewegen, über die im Falle von Verstößen und Beschwerden Kontakt zum Menschenrechts- und Kinderschutzbeauftragten der DER Touristik Group hergestellt werden kann. Des Weiteren werden Reisende zunehmend zum Schutz von Kindern im informellen Sektor sensibilisiert.

Destinationsworkshops

Die DER Touristik beteiligt sich an der Gestaltung regelmäßig stattfindender Destinationsworkshops, die vom Deutschen Reiseverband und ECPAT organisiert werden. Daran nehmen verschiedene Stakeholder der Dienstleister vor Ort teil, mit denen die DER Touristik unter anderem auch in Kinderschutz-Gremien auf multilateraler Ebene zusammenarbeitet. Diese werden im Rahmen der Workshops über sexuelle Ausbeutung von Kindern im Tourismus informiert, entsprechend sensibilisiert und im Hinblick auf den Umgang mit Verdachtsmomenten und Möglichkeiten zur Prävention geschult. Nach einer coronabedingten Pause von 2020 bis 2022 soll 2023 wieder ein Workshop stattfinden.