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GRI 402

Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis

Kurzer Überblick:

Die REWE Group arbeitet mit ihren Arbeitnehmer:innen und Arbeitnehmervertreter:innen in den Konzernunternehmen (exklusive der Kaufleute) zum Wohl der Mitarbeitenden und des Unternehmens vertrauensvoll zusammen. Das Unternehmen

  • bekennt sich in seiner Leitlinie für nachhaltiges Wirtschaften zu dem Recht der Arbeitnehmer:innen auf Bildung von unabhängigen und freien Arbeitnehmer:innenorganisationen sowie zur Führung freier Verhandlungen über Tarife und Rechte von Arbeitnehmer:innen.
  • setzt in der gebotenen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen der Arbeitnehmer:innen die einschlägigen gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen um.
  • bindet in nahezu alle Entscheidungen im Konzern der REWE Group Vertreter:innen der Belegschaft als gewählte Gremienvertreter:innen der Betriebsräte oder Aufsichtsräte ein.
  • erarbeitet im Falle betriebsbedingter Kündigungen bei Bedarf gemeinsam mit den Arbeitnehmer:innengremien Sozialpläne.

Das Thema Recht auf Mitbestimmung fällt in die Handlungsfelder in der Säule Mitarbeitende der Nachhaltigkeitsstrategie der REWE Group.

GRI 402: Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis

Managementansatz

Auswirkung

Die Einbindung der Mitarbeitenden in Entscheidungsprozesse ist innerhalb der REWE Group ein wichtiger Faktor. So wird die vertrauensvolle Zusammenarbeit gefördert. Das Unternehmen strebt darüber eine stärkere Identifikation der Mitarbeitenden mit dem Unternehmen an. Der REWE Group ist bewusst, dass aufgrund ihrer genossenschaftlichen Struktur und Größe mit europaweit über 384.000 Kolleg:innen deren Beteiligung und Mitbestimmung sowie eine transparente Kommunikation besonders wichtig sind (siehe Abschnitt Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmer:innengremien).

Der REWE Group ist bewusst, dass aufgrund ihrer genossenschaftlichen Struktur und Größe mit europaweit über 384.000 Kolleg:innen deren Beteiligung und Mitbestimmung sowie eine transparente Kommunikation besonders wichtig sind.

Grundsätze

Es gilt die konzernweite Leitlinie für nachhaltiges Wirtschaften als Handlungsgrundlage. Sie basiert auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO). In der Leitlinie heißt es: „Wir respektieren das Recht der Arbeitnehmer auf Bildung von unabhängigen und freien Arbeitnehmerorganisationen und Führung freier Verhandlungen über Tarife und Rechte von Arbeitnehmern.“

Ziel

Die REWE Group will mit ihren Arbeitnehmer:innen und Arbeitnehmervertreter:innen vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Verantwortlichkeit und Ressourcen

Die strategische Steuerung verantwortet Dr. Daniela Büchel (Mitglied des Vorstands – Human Resources und Nachhaltigkeit).

In ihrer Funktion als Arbeitsdirektorin bezieht Dr. Daniela Büchel regulär Betriebsräte, Belegschaft und die Gewerkschaften in die Personalarbeit ein und stärkt so die Mitbestimmung.

Die jeweiligen HR-Bereiche der einzelnen Unternehmen verantworten die operative Umsetzung des Themas Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis.

Umsetzung

Die Mitbestimmung der Mitarbeitenden hat bei der REWE Group einen hohen Stellenwert. In der gebotenen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen der Arbeitnehmer:innen werden die einschlägigen gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen umgesetzt. Nahezu alle Mitarbeitenden in den Märkten, in der Logistik und in der Verwaltung des Konzerns werden durch Betriebsräte vertreten – für den filialisierten Einzelhandel innerhalb einer durch einen Organisations-Tarifvertrag optimierten Struktur.

In der gebotenen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen der Arbeitnehmer:innen werden die einschlägigen gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen umgesetzt.

Stakeholdereinbindung

Das Thema Recht auf Mitbestimmung wurde von den Stakeholdern in der Wesentlichkeitsanalyse der REWE Group als relevant bewertet (siehe Abschnitt Wesentlichkeitsanalyse). Sie werden über die ergriffenen Maßnahmen und deren Effektivität jährlich über den Nachhaltigkeitsbericht unterrichtet. Mitarbeitende bei der REWE Group können kontinuierlich wichtige Impulse zu Mitarbeitenden-Themen einbringen. Je nach Thema gibt es dazu verschiedene Formate wie beispielsweise die Arbeitnehmer:innenvertretungen, Gremiensitzungen, Schulungen, Arbeitsgruppen oder Befragungen. Für mehr Informationen siehe Abschnitt Compliance.

GRI 402-1: Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderungen

Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmer:innengremien

In nahezu alle Entscheidungen der REWE Group sind Vertreter:innen der Belegschaft als gewählte Gremienvertreter:innen der Betriebsräte oder Aufsichtsräte eingebunden. Den vorgegebenen Mitbestimmungs- und sonstigen Beteiligungsrechten entsprechend werden die Arbeitnehmer:innengremien rechtzeitig nach den gesetzlichen arbeitsrechtlichen Regelungen in Deutschland informiert, Stellungnahmen eingeholt und Einigungen mit ihnen erzielt. Die Regelungen des europäischen und deutschen Arbeitsrechts sorgen etwa bei Betriebsänderungen, Massenentlassungen oder Inhaberwechseln für einen ausreichenden und angemessenen Vorlauf – mindestens bis zu drei Monate in Deutschland – einschließlich der vorgesehenen Information, Beratung und Beteiligung.

Die REWE Group arbeitet im Konzern konsequent, intensiv und vertrauensvoll mit den Betriebsräten zusammen. Ihre Vertretungen sind in zahlreiche Organe wie beispielsweise den IT- oder Logistikausschuss eingebunden. Betriebliche Veränderungen werden frühzeitig gemeinsam erörtert.

Im Falle betriebsbedingter Kündigungen im Konzern erarbeitet die REWE Group bei Bedarf gemeinsam mit den Arbeitnehmer:innengremien Sozialpläne. Diese enthalten häufig Regelungen zur Qualifizierung der Mitarbeitenden, um den Einstieg in andere Beschäftigungen zu fördern.