GRI 414: Soziale Bewertung der Lieferanten
Managementansatz
Auswirkung
Die REWE Group ist sich ihrer Verantwortung als international führendes Handels- und Touristikunternehmen innerhalb der globalen Waren- und Dienstleistungsströme bewusst. So besteht in den Lieferketten der Rohstoffgewinnung und deren Verarbeitung sowie in der Produktion als auch bei touristischen Angeboten unter anderem ein Risiko hinsichtlich der Verletzungen von Menschenrechten in Form von Kinder- und Zwangsarbeit oder dem Fehlen existenzsichernder Einkommen und Löhne. Insbesondere Frauen, die oftmals keine oder wenig wirtschaftliche Teilhabe haben, können davon betroffen sein. Im Fokus dieser Problematik stehen bei der REWE Group vor allem die elf Rohstoffe Kaffee, Kakao, Tee, Palmöl, Fisch, Obst und Gemüse allgemein, mit besonderem Augenmerk auf Bananen und Ananas sowie Baumwolle/Textilien und Natursteine. Für weitere Informationen siehe Abschnitte Fokusrohstoffe – Food und Fokusrohstoffe – Non-Food und Dienstleistungen.
Um zukunftsfähig wirtschaften zu können, müssen die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit als auch der Lieferanten im Einklang mit Mensch und Umwelt stehen. Gerade bei den Lieferketten der Eigenmarken kann in der Zusammenarbeit mit Lieferanten sowie über Zertifizierungen und Audits von anerkannten Standardorganisationen sowie Multi-Stakeholder-Initiativen Einfluss genommen werden, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt zu vermeiden und zu reduzieren. Ein umfängliches und einheitliches Management dieser Risiken trägt dazu bei, die Reputation und Glaubwürdigkeit zu schützen, vor allem aber etwaigen Verletzungen der Menschenrechte und umweltbezogenen Rechte der potenziell Betroffenen vorzubeugen oder diese zu minimieren. So soll Vertrauen bei Mitarbeitenden, Geschäftspartnern, Lieferanten sowie bei Kund:innen geschaffen und ein Beitrag für ein gerechtes Miteinander geleistet werden.
Gerade bei den Lieferketten der Eigenmarken kann die REWE Group in der Zusammenarbeit mit Lieferanten sowie über Zertifizierungen und Audits von anerkannten Standardorganisationen sowie Multi-Stakeholder-Initiativen Einfluss nehmen, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt zu vermeiden und zu reduzieren.
Grundsätze
In ihrer Grundsatzerklärung bekennt sich die REWE Group dazu, die Menschen- und umweltbezogenen Rechte zu stärken und deren Verletzungen zu verhindern bzw. ihnen vorzubeugen, sie zu minimieren und Abhilfe zu schaffen. Dieses Bekenntnis gilt sowohl für die eigenen Geschäftstätigkeiten als auch für die globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten. Um dessen tiefe Verankerung im Unternehmen zu unterstreichen, richtet die REWE Group ihr unternehmerisches Handeln an international gültigen Standards und Richtlinien wie beispielsweise der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP), den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und dem UN Global Compact aus. Die REWE Group erwartet von allen Mitarbeitenden und Geschäftspartnern, dass sie die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die international anerkannten Menschen- und Umweltrechtsstandards einhalten.
Die REWE Group fordert zudem von ihren Lieferanten, den Supplier Code of Conduct zur Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht in der Lieferkette („REWE Supplier CoC“) zu akzeptieren und die darin festgelegten Mindeststandards stets einzuhalten. Die Lieferanten sind nach dem REWE Supplier CoC verpflichtet, in ihrem eigenen Geschäftsbereich nicht gegen menschenrechts- und umweltbezogene Pflichten zu verstoßen und die entsprechenden Verpflichtungen in der vorgeschalteten Lieferkette, also an die mittelbaren Zulieferer der REWE Group, verbindlich weiterzugeben. Die REWE Group hat den REWE Supplier CoC im Oktober 2022 aktualisiert. Der REWE Supplier CoC trägt somit bereits den Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Rechnung, das seit 01.01.2023 in Kraft ist.
Für alle Geschäftsbeziehungen greift zudem die Leitlinie für nachhaltiges Wirtschaften der REWE Group. Sie umfasst unter anderem das Verbot von Zwangsarbeit und ausbeuterischer Kinderarbeit sowie den fairen Umgang mit Mitarbeitenden. Im Falle vorsätzlicher grober Missachtung der in der Leitlinie beschriebenen Werte behält sich die REWE Group Sanktionen vor.
Aufgrund der Besonderheiten in der Tourismusbranche hat die DER Touristik Group eine eigene, ergänzende Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschiedet und ebenfalls einen Supplier Code of Conduct implementiert. Im Berichtsjahr wurde zudem eine Kinderschutzrichtlinie verabschiedet (siehe auch Kinder- und Zwangsarbeit sowie Kinderschutz).
Lieferanten sind verpflichtet, nicht gegen menschenrechtsbezogene Vorgaben zu verstoßen und dies in ihrem eigenen Geschäftsbereich sicherzustellen.
In der 2021 aktualisierten Leitlinie für Fairness beschreibt das Unternehmen, wie es innerhalb der Lieferketten aller Eigenmarkenprodukte, die bei REWE, PENNY und toom Baumarkt in Deutschland vertrieben werden, Menschenrechte stärken, Arbeitsbedingungen verbessern sowie einen fairen Handel fördern will.
Die Leitlinien definieren verbindliche Handlungsrahmen für die Geschäftsbeziehungen mit Vertragspartnern und geben Anforderungen sowie Ziele vor. Auf Basis aktueller Entwicklungen werden sie kontinuierlich aktualisiert. Folgende Leitlinien beschäftigen sich mit sozialen Aspekten in der Lieferkette: Leitlinie zur Prävention von Kinderarbeit, Leitlinie für existenzsichernde Löhne und Einkommen und die Leitlinie für Frauen in der Lieferkette (für mehr Informationen siehe Kinder- und Zwangsarbeit sowie Kinderschutz, Existenzsichernde Löhne und Einkommen und Frauen in der Lieferkette).
Das Handelsunternehmen vertritt klar die Meinung, dass Menschenrechte nicht verhandelbar sein dürfen. Es hat sich daher Ende 2019 für verbindliche Rahmenbedingungen ausgesprochen – verbunden mit dem Hinweis, dass eine nationale Gesetzgebung nicht genüge, da nur eine internationale Regulierung ausreichende Wirksamkeit erreichen und auch alle Akteure der Lieferketten verbindlich einbeziehen könne. In diesem Zusammenhang wird grundsätzlich positiv bewertet, dass eine europäische Harmonisierung im Bereich der unternehmerischen Sorgfaltspflichten angestrebt wird.
Das Unternehmen vertritt klar die Meinung, dass Menschenrechte nicht verhandelbar sein dürfen.
Alle Unternehmensrichtlinien und -prozesse werden mit Blick auf die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten kontinuierlich angepasst und die formulierten Maßnahmen sukzessive umgesetzt.
Strategischer Ansatz
Im Berichtszeitraum hat sich die REWE Group intensiv mit der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschäftigt. Für den Umgang mit Risiken im eigenen Geschäftsbereich und innerhalb der Lieferketten wurde bei der REWE Group ein Prozess in der Grundsatzerklärung festgeschrieben. Der Prozess bildet die Grundlage des ganzheitlichen und kontinuierlichen Risikomanagements der REWE Group hinsichtlich menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfalt. Parallel existieren die für den Berichtszeitraum speziellen Maßnahmen einzelner Vertriebslinien (siehe Projekte und Maßnahmen).
Im Folgenden wird der ab 2023 für alle Geschäftsbereiche gültige und sich in der Implementierung befindliche mehrstufige Prozess aus der Grundsatzerklärung kurz zusammengefasst:
- Risikoanalyse im eigenen Geschäftsbereich und in den Lieferketten: Mit ausführlichen Analysen werden potenziell negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und Umweltbelange sowie potenziell Betroffene im eigenen Geschäftsbereich und in den Lieferketten identifiziert. Die Ergebnisse der Risikoanalysen fließen fortlaufend in die unternehmerischen Entscheidungsprozesse der REWE Group in Bezug auf interne Geschäftsstrategien sowie Lieferantenauswahl und -management ein. Als besonders sensible Bereiche hat die REWE Group in ihren Lieferketten Kinder- und Zwangsarbeit, Einkommen, Arbeitszeiten, Diskriminierung, Wahrung der Vereinigungsfreiheit sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz identifiziert.
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen: Der Risikobewertung und -priorisierung folgend werden Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und in den Lieferketten ergriffen. Hierbei werden, wo dies möglich ist, relevante Stakeholder eingebunden und Informationen aus dem Beschwerdemechanismus herangezogen.
Ein wichtiges Instrument mit Blick auf die Präventions- und Abhilfemaßnahmen sind die Leitlinien. Das Management der entsprechenden Unternehmensbereiche stellt sicher, dass in diesen Leitlinien mit einem jeweils klar definierten Geltungsbereich Menschenrechte und Umweltbelange sowohl im jeweiligen Geschäftsbereich als auch bei Einkaufsentscheidungen berücksichtigt werden. Auf Basis der durchgeführten Risikoanalysen werden an geeigneten Stellen Ziele und Maßnahmen definiert, die bei neuen Ergebnissen bzw. Erkenntnissen hinterfragt und angepasst werden. Die Umsetzung erfolgt dabei auf drei unterschiedlichen Ebenen der Zusammenarbeit (siehe Umsetzung).
- Beschwerdemechanismus: Die REWE Group hat ein Beschwerdeverfahren implementiert, über das neben Mitarbeitenden auch sonstige potenziell betroffene Personengruppen jederzeit Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltbelange melden können. Mehr Informationen dazu finden sich weiter unten im Abschnitt Beschwerdemanagement in den Lieferketten.
- Umgang mit Verstößen: Bei potenziellen oder tatsächlichen Menschenrechtsverletzungen bemüht sich die REWE Group um angemessene Abhilfe durch die verantwortlichen Stellen. Im eigenen Geschäftsbereich ergreift sie unverzüglich Maßnahmen, die zur Beendigung der Verletzung oder des Risikos führen. Im Fall von Verstößen bei einem Geschäftspartner sind – in Abhängigkeit der Schwere der Verletzung – angemessene Reaktionen der REWE Group vorgesehen, die von der Aufforderung zur unverzüglichen Beseitigung der Verletzung über rechtliche Schritte bis hin zur Kündigung der Geschäftsbeziehung reichen.
- Wirksamkeitskontrolle: Die Effektivität der Maßnahmen wird mit der Implementierung des Prozesses im Rahmen einer jährlichen und anlassbezogenen Wirksamkeitskontrolle zur kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung des Risikomanagements in Bezug auf Menschenrechte und Umweltaspekte geprüft und mittels Trainings und Schulungen überwacht. Zudem prüft die REWE Group auch die Wirksamkeit ihrer bestehenden Beschwerdemechanismen. Die REWE Group arbeitet des Weiteren aktiv mit Brancheninitiativen zusammen, um gemeinsam wirksame Beschwerdeverfahren zu entwickeln und zu betreiben.
- Berichterstattung und Monitoring: Der zentrale Menschenrechtsbeauftragte der REWE Group, die für die Überwachung des gesamten Risikomanagementsystems verantwortlich ist, kontrolliert und evaluiert die durchgeführten Aktivitäten. Die Erkenntnisse fließen in die Weiterentwicklung der Maßnahmen ein. Über die Umsetzung und strategische Entwicklungen informiert die REWE Group regelmäßig und transparent im Rahmen ihrer jährlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie ab dem ersten Quartal 2024 in ihrem öffentlich zugänglichen Menschenrechtsbericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Auf dem Weg zur Erreichung der Ziele wurde festgestellt, dass die Motivation von Produktionsstätten zur Teilnahme am Trainingsprogramm eine Herausforderung darstellen kann, obwohl die meisten von ihnen das anspruchsvolle Training erfolgreich durchlaufen. Die REWE Group hält daher an der Maßnahme aufgrund ihres zielgerichteten Wirkungsgrades fest, rollt das Training jedoch nur auf strategische Produktionsstätten aus, da hier der Hebel zur Motivation größer ist. Mit Blick auf das LkSG will die REWE Group auch bei den Lieferantentrainings noch intensiver in die Auswahl gehen und zudem mit Plattformen zusammenarbeiten, auf denen Lieferanten auch außerhalb der REWE-Angebote Trainings absolvieren können.
Verantwortlichkeit und Ressourcen
Für die Umsetzung und Einhaltung der REWE Group-Grundsatzerklärung und ihres Ansatzes ist in letzter Instanz der Vorstand der REWE Group verantwortlich. In den Unternehmensbereichen der REWE Group überwachen die Geschäftsführungen die operative Umsetzung im Rahmen einer regelmäßigen sowie anlassbezogenen internen Berichterstattung. Der zentrale Menschenrechtsbeauftragte der REWE Group überwacht das Risikomanagementsystem, verantwortet dessen kontinuierliche Weiterentwicklung, die Durchführung von Trainings und Audits sowie die externe Berichterstattung. Mit der operativen Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse sind die relevanten Fachbereiche betraut, insbesondere die Nachhaltigkeitsabteilung, die Personalabteilung und der Einkauf. Diese werden durch weitere Fachabteilungen unterstützt.
Die Umsetzung von Strategien und Maßnahmen zu sozialen Aspekten in der Lieferkette wird in den jeweiligen Vertriebslinien durch dezidierte Teams und Abteilungen verantwortet. Für mehr Informationen siehe Managementansatz Grüne Produkte.
Umsetzung
Die einzelnen Vertriebslinien der REWE Group setzen den Ansatz mit daraus für sie abgeleiteten Maßnahmen zur Reduktion negativer sozialer Auswirkungen auf drei verschiedenen Ebenen um:
- Interne Zusammenarbeit: Durch Leitlinien, interne Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitenden, die kontinuierliche Überprüfung auf Eignung von Zielen und Maßnahmen sowie Beschaffungs- und Einkaufsstrategien werden menschenrechtliche und umweltbezogene Themen in der Belegschaft verankert. Ziel ist, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken bei der Lieferantenauswahl zu verhindern oder zu minimieren.
- Zusammenarbeit in der Lieferkette: Die Risiken, die mit Blick auf die Handlungsfelder Mensch und Umwelt in der Lieferkette auftreten, werden gezielt durch ein systematisches Lieferkettenmanagement in enger Zusammenarbeit auf allen Lieferkettenstufen angegangen. Dabei wird einem dreistufigen Ansatz gefolgt, der die Formulierung von Anforderungen, die Kontrolle sowie die Entwicklung der Akteure umfasst. Bereits bei der Auswahl der Lieferanten werden menschenrechts- und umweltbezogene Risiken berücksichtigt, indem z. B. Wert auf den Einkauf zertifizierter Produkte gelegt wird.
Es ist das Ziel, alle Lieferanten der einzelnen Geschäftsbereiche zur Einhaltung des REWE Supplier CoC zu verpflichten. Geschäftspartner in den Eigenmarken-Lieferketten von REWE und PENNY in Deutschland sowie toom Baumarkt sind bereits verpflichtet, die Produktionsstätten zu benennen, in denen die Produkte hergestellt werden. Durch die Sensibilisierung und Verpflichtung der Vertragspartner werden konkrete Regeln geschaffen, um Menschenrechte und Umweltbelange in der gesamten Lieferkette umzusetzen.
Trainings unterstützen Lieferanten und Produzenten bei der Umsetzung der Anforderungen und bei der weiteren kontinuierlichen Verbesserung der sozialen und ökologischen Performance. Dazu wird in verschiedenen Projekten direkt mit den Rohstoffproduzenten zusammengearbeitet. Auf dieser Ebene der Wertschöpfungskette werden zahlreiche menschenrechtsbezogene Maßnahmen umgesetzt (siehe Fokusrohstoffe – Food und Fokusrohstoffe – Non-Food und Dienstleistungen). Zudem werden Transparenz und die Integration von menschenrechts- und umweltbezogenen Aspekten als Teil der Lieferantenbewertung gefördert. Zwischen den einzelnen Geschäftsbereichen und ihren Lieferanten werden darüber hinaus unterschiedliche Kontrollmechanismen vereinbart (z. B. Informationsrechte, Audits, Zertifizierungen), um die Umsetzung der Anforderungen zu gewährleisten.
- Zusammenarbeit mit Stakeholdern:Nachhaltigkeit entlang der Lieferkette kann langfristig nur durch Kooperationen mit allen relevanten Stakeholdern funktionieren. Hier steht die REWE Group in kontinuierlichem Austausch und engagiert sich in verschiedenen nationalen und internationalen Initiativen, Allianzen und Foren (siehe Stakeholdereinbindung weiter unten). Insbesondere auf der Wertschöpfungsstufe des Rohstoffanbaus ist das Unternehmen hier in Projekten und Kooperationen aktiv (siehe auch Fokusrohstoffe –Food und Fokusrohstoffe – Non-Food und Dienstleistungen).
Geschäftspartner in den Eigenmarken-Lieferketten von REWE und PENNY in Deutschland sowie toom Baumarkt sind bereits verpflichtet, die Produktionsstätten zu benennen, in denen die Produkte hergestellt werden.
Die REWE Group erkennt an, dass die Einhaltung von Menschenrechten, die Durchsetzung fairer Arbeitsbedingungen und Achtung von Umweltschutzaspekten stark davon abhängig sind, dass Staaten vor Ort wirksame menschenrechts- und umweltbezogene Regelungen und Maßnahmen ergreifen und umsetzen, um ihre Schutzpflicht zu erfüllen.
Rohstoffe (Hauptbezugsländer) für REWE und PENNY in Deutschland sowie toom Baumarkt
-
Baumwolle
und Textil
-
Fisch
-
Kaffee
-
Kakao
-
Säfte
-
Palmöl
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Tee
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Obst und Gemüse
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Bananen
-
Ananas
-
Naturstein
Für einige Fokusrohstoffe hat die REWE Group Leitlinien mit detaillierten Anforderungen und Zielen definiert. Für weitere Informationen siehe Abschnitte Fokusrohstoffe – Food und Fokusrohstoffe – Non-Food und Dienstleistungen.
Umsetzung für Produktionsstätten in Risikoländern von REWE, PENNY und toom Baumarkt in Deutschland sowie der REWE Group Österreich
Die REWE Group integriert alle Produktionsstätten aus definierten Risikoländern der ersten Lieferkettenstufe der Eigenmarken, die bei REWE, PENNY und toom Baumarkt in Deutschland vertrieben werden, in ihr Social-Improvement-Programm. Damit trägt die REWE Group den spezifischen Anforderungen dieser Lieferketten Rechnung. Das Programm folgt dem dreistufigen Ansatz von Anforderungen, Kontrolle und Entwicklung. In Bezug auf die Risikoländer orientiert sich die REWE Group dabei an der Bewertung des Standards amfori. Diese beruht auf den Governance-Indikatoren der Weltbank sowie weiteren Indizes und wird jährlich aktualisiert.
Sofern noch kein Sozialaudit vorhanden ist, werden neue Lieferanten und Produktionsstätten im Rahmen eines Onboardings über die Anforderungen informiert und bei der Vorbereitung des ersten Audits unterstützt.
Im zweiten Schritt werden alle Produktionsstätten in Risikoländern verpflichtet, Audits anerkannter Zertifizierungen oder Überprüfungssysteme vorzuweisen. Diese Audits werden – sowohl angekündigt als auch unangekündigt – von unabhängigen Dritten durchgeführt. Anerkannte Sozialaudits sind unter anderem Audits nach dem Standard der amfori BSCI oder dem SA8000-Standard sowie SMETA-Audits der Supplier Ethical Data Exchange. Textilproduktionsstätten in Bangladesch müssen darüber hinaus eine Überprüfung auf Gebäudesicherheit und Brandschutz im Rahmen des Abkommens „Bangladesh Accord on Fire and Building Safety“ (siehe Abschnitt Factory Improvement Training) vornehmen.
Um Arbeits- und Sozialstandards kontinuierlich zu verbessern, werden die Auditergebnisse dokumentiert. Falls die Vorgaben nicht eingehalten werden, werden gemeinsam mit den Lieferanten Verbesserungsmaßnahmen (Remediation) definiert und die Produktionsstätten dazu aufgefordert, an amfori BSCI-Schulungen und weiteren Trainings teilzunehmen. Wenn Produktionsstätten nicht bereit sind, Verbesserungen zu erwirken, behält sich die REWE Group in letzter Konsequenz das Recht vor, die Geschäftsbeziehung zu beenden.
Anteil der Produktionsstätten in den Stufen des Social-Improvement-Programms1
|
2020 |
2021 |
2022 |
Stufe Onboarding |
0,3 % |
0,7 % |
1,1 % |
Stufe Audit |
99,7 % |
99,2 % |
98,9 % |
Anteil der Produktionsstätten gemäß ihren Auditergebnissen1
|
2020 |
2021 |
2022 |
SA8000 |
3,5 % |
2,4 % |
2,0 % |
Naturland |
0,2 % |
0,2 % |
0,5 % |
amfori BSCI A |
4,4 % |
4,4 % |
6,0 % |
amfori BSCI B |
6,6 % |
6,0 % |
5,4 % |
amfori BSCI C |
68,6 % |
68,8 % |
74,0 % |
amfori BSCI D |
0,8 % |
2,2 % |
1,1 % |
amfori BSCI E |
0 % |
0 % |
0 % |
SMETA |
6,6 % |
6,0 % |
6,3 % |
Abgelaufenes Audit |
9,4 % |
9,2 % |
4,5 % |
Die Risikoanalysen, Fabrikbesuche und die Arbeit mit den Stakeholdern zeigen, dass es an vielen Stellen der Lieferkette immer noch an Wissen und Managementerfahrungen fehlt, Prozesse und Richtlinien zur Sicherstellung guter Arbeitsbedingungen und von Menschenrechten umzusetzen. Daher setzt die REWE Group zahlreiche Maßnahmen und Projekte um, um beispielsweise die Produktionsstätten beim Aufbau besserer Managementsysteme zu unterstützen.
Stakeholdereinbindung
Das Thema Soziale Aspekte in der Lieferkette wurde von den Stakeholdern bei der Wesentlichkeitsanalyse als relevant bewertet. Sie werden über die ergriffenen Maßnahmen und deren Effektivität jährlich über den Nachhaltigkeitsbericht und verschiedene Dialogformate (siehe Stakeholderdialog) unterrichtet. Durch diesen Austausch, der auch Teil des Managementansatzes ist, können Stakeholder wichtige Impulse zum Thema einbringen.
So führt etwa der Bereich Einkauf für die Vertriebslinien REWE, PENNY und toom Baumarkt in Deutschland Jahresgespräche mit allen Standardorganisationen sowie mit der Nothilfe- und Entwicklungsorganisation Oxfam. Über den Fachbeirat Nachhaltigkeit steht das Unternehmen zudem im Austausch mit Südwind, dem Institut für Ökonomie und Ökumene. In gemeinsamen Projekten geht der Bereich Einkauf für die Vertriebslinien REWE, PENNY und toom Baumarkt in Deutschland in den direkten Dialog mit Lieferanten, Lieferkettenakteuren und auch Produzenten. Weitere Formate siehe auch im Abschnitt Engagement im Rahmen von Mitgliedschaften und Initiativen weiter unten.
GRI 2-25: Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen
GRI 2-26: Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen
Beschwerdemanagement in den Lieferketten
Bei der REWE Group können Beschwerden, etwa in Bezug auf Verstöße gegen Compliance-Richtlinien, über ein konzernweites Hinweisgebersystem gemeldet werden – mehr Information dazu siehe Compliance. Für die Weiterentwicklung und Umsetzung von Beschwerdemechanismen in den Lieferketten hat das Unternehmen im Berichtszeitraum mit Blick auf das LkSG ein umfassendes Beschwerdeverfahren erarbeitet, das in der Grundsatzerklärung dokumentiert und am 01.01.2023 in Kraft getreten ist.
Ein angemessenes und wirksames Beschwerdemanagement ist ein wichtiger Bestandteil der Menschenrechtsstrategie der REWE Group. Beschwerdeverfahren ermöglichen es Personen oder Gruppen oder deren Vertretungen, die von negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte betroffen sind oder sich hiervon bedroht fühlen, ihr Anliegen vorzubringen. Somit lassen sich potenziell nachteilige Auswirkungen frühzeitig erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Verstöße zu unterbinden, diese in Zukunft zu vermeiden und Abhilfe zu schaffen.
Die REWE Group hat ein digitales Beschwerdesystem für das LkSG implementiert, über das neben Mitarbeitenden auch sonstige potenziell betroffene Personengruppen jederzeit Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltbelange melden können. Die dort veröffentlichte Verfahrensordnung beschreibt den Meldeprozess, über den alle Hinweise und begründeten Verdachtsmomente über mögliche Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltbelange im Rahmen eines für alle Beteiligten transparenten, ausgewogenen und berechenbaren Prozesses bearbeitet werden. Dabei
- wird die Vertraulichkeit und Anonymität von Hinweisgebenden eingehalten.
- gewährleistet die REWE Group, soweit möglich und in ihrer Einflusssphäre liegend, den Schutz von Hinweisgebenden vor Benachteiligung und Bestrafung im Zusammenhang mit den von ihnen eingereichten Beschwerden.
- wird die Beschwerde unabhängig vom Eingangskanal dokumentiert und auf Zulässigkeit geprüft.
- werden relevante Ansprechpartner:innen innerhalb der REWE Group informiert.
- wird die Beschwerde untersucht – beispielsweise durch Gespräche mit Lieferanten, Brancheninitiativen oder NGOs, durch Vor-Ort-Besuche oder in Form von Interviews mit den Betroffenen.
- werden auf Basis der Ergebnisse wirksame Maßnahmen identifiziert, eingeleitet und überwacht.
Der systematische Umgang mit Beschwerden und den daraus gewonnenen Erkenntnissen ermöglicht es der REWE Group, ihre menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse kontinuierlich zu verbessern.
In besonders risikobehafteten Bereichen der Lieferketten der REWE Group gibt es Ansätze für externe „Back-up“-Beschwerdemechanismen über Akteure außerhalb des Betriebes wie staatliche Institutionen, Gewerkschaften, Multi-Stakeholder-Organisationen, Verbände oder andere Unternehmen in den Liefer- und Wertschöpfungsketten. Diese sollen sicherstellen, dass Betroffene ihre Beschwerden an anderer Stelle adressieren können, wenn sie im eigenen Betrieb nicht weiterkommen. Die REWE Group setzt sich für die Förderung dieser Beschwerdemechanismen ein.
Der REWE Supplier CoC hat konkrete Anforderungen an die Ausgestaltung effektiver betrieblicher Beschwerdemechanismen und verpflichtet Geschäftspartner, einen solchen Beschwerdemechanismus zu etablieren, mit dem Mitarbeitende auf Verdachtsmomente auf einen Verstoß gegen menschenrechtsbezogene oder umweltbezogene Pflichten aufmerksam machen können.