Kurzer Überblick:
Die REWE Group will Verstößen gegen gesetzliche und unternehmensinterne Regelungen vorbeugen und dadurch Schaden vom Unternehmen sowie die persönliche Haftung von Unternehmensorganen und Mitarbeitenden abwenden. Das Unternehmen
- hat Verhaltensstandards definiert, die für alle im Namen der REWE Group tätigen Mitarbeitenden verpflichtend sind.
- stellt allen Mitarbeitenden in jedem Geschäftsfeld bei Compliance-Fragen dezentrale Compliance Officer (DCO) gemeinsam mit den Compliance-Delegierten zur Verfügung.
- setzt ein effizientes Compliance-Management-System ein und hat ein Compliance-Programm aufgestellt, das eine Vielzahl von präventiven Maßnahmen umfasst.
- erfasst und bewertet mithilfe eines IT-gestützten Tools Korruptionsrisiken für die gesamte REWE Group (national wie international) systematisch.
GRI 205: Korruptionsbekämpfung
GRI 206: Wettbewerbswidriges Verhalten
Managementansatz
Auswirkung
Der REWE Group ist bewusst, dass ihre Geschäftsaktivitäten Auswirkungen auf das Thema Compliance haben. Ein rechtskonformes Verhalten ist ein wesentlicher Bestandteil für den nachhaltigen Erfolg eines Handels- und Touristikunternehmens wie der REWE Group. Denn die Nichteinhaltung von Gesetzen, Richtlinien oder Kodizes kann eine persönliche Haftung (zum Beispiel Schadensersatzforderungen und strafrechtliche Konsequenzen) für einzelne Mitarbeitende oder die Organmitglieder der REWE Group nach sich ziehen – und zu Reputationsverlusten führen. Besondere Risiken bestehen in Preisabsprachen, der Ausnutzung von Marktmacht im Verhalten gegenüber Lieferanten, der Bestechlichkeit von Mitarbeitenden und in der persönlichen Vorteilsnahme. Compliance ist folglich für die REWE Group Grundvoraussetzung für einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg und die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung. Die REWE Group trägt mit verschiedenen Maßnahmen zur Prävention von Gesetzes- und Regelverstößen bei.
Compliance ist für die REWE Group Grundvoraussetzung für einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg und die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung.
Grundsätze
Integrität und Fairness im Geschäftsverkehr und im Umgang miteinander sind als wichtige Grundwerte im Leitbild der REWE Group verankert. Mit dem Verhaltenskodex der REWE Group hat das Unternehmen zudem Verhaltensstandards definiert, die für alle im Namen der REWE Group tätigen Mitarbeitenden – einschließlich Führungskräften sowie Geschäftsleitung – verpflichtend sind.
Verantwortlichkeit und Ressourcen
Im Februar 2009 hat die REWE Group eine:n Chief Compliance Officer berufen und seit Juni 2010 bündelt und koordiniert der Zentralbereich Governance & Compliance die Aktivitäten der REWE Group zu diesem Thema. Diesem stehen in den jeweiligen Geschäftseinheiten bzw. Landesgesellschaften dezentrale Compliance Officer als kompetente Ansprechpartner:innen zur Verfügung. Als Bestandteil des CMS der REWE Group wurden diverse Verhaltensrichtlinien für Führungskräfte und Mitarbeitende implementiert sowie eine externe Ombudsperson bestellt.
Umsetzung
Das CMS fokussiert sich auf rund 120 Gesellschaften der REWE Group, die nach bestimmten Kriterien wie Umsatzgröße und Anzahl der Mitarbeitenden ausgewählt werden (sog. Compliance-Scope). Damit wird ein hoher Abdeckungsgrad erreicht. Zukäufe werden sukzessive in das CMS integriert. 2022 wurde die Lekkerland SE als neues Geschäftsfeld Convenience in die Compliance-Prozesse der REWE Group eingegliedert.
Im Rahmen eines effizienten CMS, angelehnt an den Prüfungsstandard (PS 980) des Instituts der deutschen Wirtschaftsprüfer, hat die REWE Group ein Compliance-Programm aufgestellt, das eine Vielzahl von präventiven Maßnahmen umfasst – dazu zählen u. a. Risk-Assessments, Schulungen, Hinweismanagementsystem, Businesspartner-Prüfung und Beratungen.
Darüber hinaus sind alle Compliance-relevanten Konzernrichtlinien in einem interaktiven IT-Tool für sämtliche Mitarbeitenden zugänglich. Sie werden über alle Änderungen und Neuerungen zu relevanten Konzernrichtlinien unter anderem über das Intranet informiert.
Alle Compliance-relevanten Konzernrichtlinien sind in einem interaktiven IT-Tool für sämtliche Mitarbeitenden zugänglich.
Stakeholdereinbindung
Das Thema Integrität und Compliance wurde von den Stakeholdern in der Wesentlichkeitsanalyse als relevant bewertet. Sie werden über die ergriffenen Maßnahmen und deren Effektivität jährlich über den Nachhaltigkeitsbericht und verschiedene Dialogformate (siehe Stakeholderdialog) unterrichtet. Durch diesen Austausch können Stakeholder wichtige Impulse zum Thema einbringen. Darüber hinaus wird im jährlichen Compliance-Bericht über alle wesentlichen Aktivitäten an den Vorstand und an das Audit Committee berichtet.
GRI 205-1: Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden
Prüfung der Korruptionsrisiken
Die Rahmenbedingungen, Richtlinien und Prozesse für ein konzerneinheitliches Risikomanagement bezüglich der Compliance-Risiken Kartellverstöße und Korruption werden durch den Zentralbereich Governance & Compliance geschaffen.
Mithilfe eines IT-gestützten Tools werden für die gesamte REWE Group (national wie international) Korruptionsrisiken systematisch erfasst und bewertet. Es bezieht inländische sowie ausländische Betriebsstätten mit ein. So werden 100 Prozent der im Compliance-Scope befindlichen Betriebsstätten geprüft. Auf Basis der erfassten und bewerteten Risiken werden entsprechende Maßnahmen abgeleitet. Als wesentliches Korruptionsrisiko wurde die „Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr“ identifiziert.
Die Geschäftsbetriebs- und die Compliance-Risiken werden gemeinsam erhoben, einheitlich bewertet und in eine gruppenweite Systemlösung überführt (für weitere Informationen zum Risikomanagement siehe auch den kombinierten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022, Seite 31-38).
GRI 205-2: Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung
Compliance-Schulungen
Für alle Verwaltungsmitarbeitenden in den Geschäftsbereichen mit Learning- Management-System gibt es das verpflichtende E-Learning „Compliance Basics“. Es schult zum richtigen Umgang mit Zuwendungen (Antikorruption). Ergänzt wird dieser Kurs durch ein weiteres E-Learning-Modul zum Thema Ethik, das im Wesentlichen zu den Inhalten des REWE Group Verhaltenskodex und zum Umgang mit Compliance-Hinweisen schult. Zudem steht ein E-Learning zum Thema Kartellrecht zur Verfügung. Seit 2020 stellt ein Wiederholungsformat die Auffrischung des vermittelten Wissens sicher. In kleineren Gesellschaften, die bisher nicht an ein Learning-Management-System angeschlossen sind, sind die zuständigen Compliance-Bereiche verpflichtet, den Verwaltungsmitarbeitenden die Inhalte der E-Learnings in einer Präsenzschulung zu vermitteln oder auf anderem geeignetem Weg zur Verfügung zu stellen.
Die Schulungen adressieren Führungskräfte und Mitarbeitende auf Basis eines risikoorientierten Ansatzes gleichermaßen. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr gezielt Kurse und Workshops durchgeführt, in denen Mitarbeitenden auch fachspezifisch ein Compliance-konformes Verhalten vermittelt wurde. Auf diese Weise kann über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren eine Abdeckung der Wissensvermittlung an nahezu alle relevanten Mitarbeitenden erzielt werden.
Die REWE Group informiert auf ihrer Website zum Thema Compliance, insbesondere zum Hinweismanagement, und stellt den Verhaltenskodex zum Download bereit. Der gesamten Belegschaft der REWE Group stehen darüber hinaus wesentliche Compliance-Informationen über das Intranet zur Verfügung.
Gesamtzahl der Angestellten, die in der Antikorruptionspolitik und den Verfahrensweisen der Organisation geschult wurden1
GRI 2-25: Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen
GRI 2-26: Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen
Hinweis- und Beschwerdemechanismen
Kritische Anfragen, Anliegen, Beschwerden, Meldungen, Hinweise und Vorschläge finden bei der REWE Group Gehör. Dies stellt das Unternehmen durch verschiedene Prozesse und Kommunikationskanäle für alle Stakeholder sicher – ob für Mitarbeitende, Lieferanten oder Verbraucher:innen (siehe Weitere Hinweismöglichkeiten). Für die relevanten Lieferketten, insbesondere für Fokusrohstoffe und Produktionsstätten in den analysierten Risikoländern, hat die REWE Group gesonderte Beschwerdemechanismen entwickelt. Mehr Informationen dazu im Abschnitt Soziale Aspekte in der Lieferkette.
Zum Thema Compliance
Intern stehen allen Mitarbeitenden in jedem Geschäftsfeld der REWE Group bei Compliance-Fragen dezentrale Compliance Officer (DCO) gemeinsam mit den Compliance-Delegierten zur Verfügung. Gleiches gilt für den Zentralbereich Governance & Compliance. Alle Beschäftigten der REWE Group haben die Möglichkeit, sich bei Fragen zu Compliance-Themen jederzeit an diese Ansprechpartner:innen zu wenden. Dies kann schriftlich, per Mail oder über die für diesen Zweck eingerichteten Hotlines erfolgen.
Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben oder interne Regelungen, insbesondere in Bezug auf Korruption, können über ein konzernweites Hinweisgebersystem gemeldet werden. Es dient dazu, ein unternehmensweit einheitliches und transparentes Vorgehen im Umgang mit Compliance-Hinweisen sicherzustellen. Formelle Beschwerden können aber auch direkt an die betroffenen Bereiche der REWE Group, beispielsweise Management, Qualitätsmanagement, Einkauf oder die Märkte, gerichtet werden.
Sämtliche Mitarbeitende der REWE Group und Dritte – etwa Lieferanten oder Geschäftspartner – können online über das Hinweisgebersystem REWE Group Hintbox Hinweise an die zuständigen Compliance-Bereiche melden. Ergänzend steht auch eine externe Ombudsperson für die Entgegennahme von Compliance-Hinweisen zur Verfügung. Ein Compliance-Hinweis liegt bei einem Verdacht auf eine Straftat, Ordnungswidrigkeit oder einem anderen (auch internen) Regelverstoß vor. Dazu zählen insbesondere Korruptionsvorfälle oder Kartellverstöße.
Die Nutzung der REWE Group Hintbox zur Abgabe von Compliance-Hinweisen ist auf Wunsch auch anonym möglich. Über eine Postfachfunktion hat der zuständige Compliance-Bereich dennoch die Möglichkeit, mit Hinweisgeber:innen zu kommunizieren. Die Einführung der REWE Group Hintbox dient auch der vollständigen Umsetzung der Anforderungen aus der Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 (sogenannte Whistleblowing-Richtlinie) sowie dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz, das am 16.12.2022 vom Bundestag verabschiedet wurde. Die Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie in jeweils nationales Recht ist noch nicht in allen EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen, in denen die REWE Group operativ tätig ist.
Nach Eingang eines Compliance-Hinweises in der REWE Group Hintbox oder über die externe Ombudsperson erfolgt bei Vorliegen eines Anfangsverdachts die Aufklärung des Sachverhalts, beispielsweise durch die Konzernrevision, die Marktrevision, externe Rechtsanwälte oder die interne Compliance-Organisation. Diese prüfen den Sachverhalt und teilen dem Bereich Governance & Compliance die Ergebnisse beziehungsweise die zu ergreifenden Maßnahmen mit. Deren Umsetzung, zum Beispiel arbeits- oder strafrechtlicher Art, liegt in der Verantwortlichkeit der operativen Einheiten. Nach der Aufklärung erhalten Hinweisgeber:innen eine Bestätigung über den Abschluss. Sofern sich ein Hinweis nicht bestätigt hat, werden alle personenbezogenen Daten im Einklang mit den lokal geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben gelöscht.
GRI 205-3: Bestätigte Korruptionsfälle und ergriffene Maßnahmen
Umgang mit Verstößen
2022 gingen im Compliance-Bereich zwei Hinweise auf Korruption ein (2021: 6). Bei bestätigten Verstößen werden grundsätzlich Sanktionsmaßnahmen ergriffen. Beispielsweise wird bei Korruptionsverstößen von Geschäftspartnern die Beendigung der Vertragsbeziehung eingeleitet. Die REWE Group hat sich im Rahmen ihres Hinweismanagementsystems dazu verpflichtet, die Identität von Hinweisgeber:innen und Betroffenen zu schützen. So sind umfassende Angaben zu den Betroffenen sowie zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen aus Datenschutzgründen nicht zulässig, weil sie zu Rückschlüssen bezüglich personenbezogener Daten führen können.
Zusammen mit den dezentralen Compliance Officern führt der Zentralbereich Governance & Compliance in regelmäßigen Abständen Workshops durch, um das Compliance-Programm gemeinsam weiterzuentwickeln und präventive Maßnahmen zur Minimierung von Compliance-Risiken zu implementieren.
GRI 206-1: Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- und Monopolbildung
Verfahren aufgrund von Verstößen
Die REWE Group berichtet nicht zu Verfahren sowie deren Ergebnissen, da diese Angaben speziellen Vertraulichkeitsauflagen unterliegen.
GRI 2-27: Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen
Umgang mit regulatorischen Vorgaben
Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen und - verordnungen
Die REWE Group macht keine Angaben zum monetären Wert signifikanter Bußgelder und der Gesamtzahl nicht monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Umweltgesetzen und -verordnungen, da diese Informationen nicht konzernweit in erforderlicher Qualität vorliegen. Die Erhebung dieser Informationen mittelfristig nicht geplant, da der Aufwand der Datenbeschaffung nicht im Verhältnis zum Nutzen dieser Informationen steht.
Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich
Die REWE Group macht keine Angaben zum monetären Wert signifikanter Bußgelder und der Gesamtzahl nicht monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften, da diese Informationen nicht konzernweit in erforderlicher Qualität vorliegen. Die Erhebung dieser Informationen mittelfristig nicht geplant, da der Aufwand der Datenbeschaffung nicht im Verhältnis zum Nutzen dieser Informationen steht.
Über Compliance-Risiken wird im Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022 ab Seite 36 berichtet. Sonstige Rückstellungen für Gerichts-, Prozess- und Rechtsberatungskosten werden in der Anhangangabe 34 des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2022 auf Seite 154 ausgewiesen.
Weitere Hinweismöglichkeiten
Externe Stakeholder wie beispielsweise Verbraucher:innen können jederzeit Beschwerden oder Anmerkungen in Bezug auf die Eigenmarkenprodukte von REWE und PENNY in Deutschland über die gängigen Kundenhotlines melden. Diese Anfragen werden an die Fachabteilungen weitergeleitet. Die Antworten werden intern abgestimmt, eine Rückmeldung erfolgt über den Kundenservice. Lieferanten können zusätzlich über eine Mailadresse mit dem REWE Supplier-Portal Kontakt aufnehmen.
Alle anderen Einheiten der REWE Group wie DER Touristik, toom Baumarkt oder Lekkerland beantworten Anfragen, Hinweise und Beschwerden von Kund:innen sowie weiteren externen Stakeholdern – wie etwa Lieferanten – ebenfalls über dementsprechende Kontaktstellen.
Für Hinweise zu Themen wie den vertrauens- und respektvollen Umgang miteinander, Gleichbehandlung oder Vielfalt und Chancengleichheit, können sich die Mitarbeitenden der REWE Group an ihre Führungskräfte bzw. Ombudspersonen und den Personalbereich wenden, genauso wie an den Bereich Compliance, den Betriebsrat, die Behindertenvertrauenspersonen sowie das unternehmensinterne LGBTIQ-Netzwerk „di.to“. Für den Fall einer Diskriminierung gibt es in allen Vertriebslinien zudem noch einmal spezielle Ansprechpartner:innen. Hinweise zu diesen Themen werden konsequent verfolgt, die vertrauliche Behandlung wird dabei gewährleistet. Mit den Betroffenen werden persönliche Gespräche geführt, zudem wird der Betriebsrat stets eingebunden.