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GRI 406

Gleichbehandlung

Diskriminierung bezeichnet die Benachteiligung von Personen oder Personengruppen aufgrund bestimmter Eigenschaften. Das Verbot der Diskriminierung ist als Menschenrecht definiert und bildet die Grundlage für ein respektvolles Miteinander. Insbesondere in Unternehmen ist die Gewährleistung einer Gleichbehandlung der Mitarbeiter:innen ein bedeutendes Element.

Die Aktivitäten im Bereich Gleichbehandlung sind dem Handlungsfeld Vielfalt und Chancengleichheit zuzuordnen, das zu der Säule Mitarbeiter:innen in der Nachhaltigkeitsstrategie der REWE Group gehört.

GRI 406: Nichtdiskriminierung

Managementansatz

Grundsätze

Die REWE Group pflegt eine Unternehmenskultur, die geprägt ist von einem vertrauens- und respektvollen Umgang zwischen Kund:innen, Mitarbeiter:innen und Geschäftspartnern. Dies ist in den Grundwerten des Unternehmens verankert. Zudem gilt für alle Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner die Leitlinie für Nachhaltiges Wirtschaften, die eine ausdrückliche Formulierung hinsichtlich des Diskriminierungsverbots enthält: „Wir tolerieren keine Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf aus Gründen wie Geschlecht, Hautfarbe, Religion, ethnischer Herkunft, Alter, Nationalität, Familienstand, sexueller Orientierung, Behinderung, sozialer Herkunft oder politischer Anschauung.“ Dieses Prinzip gilt sowohl für die Einstellung neuer Mitarbeiter:innen, für Mitarbeiter:innen in bestehenden Arbeitsverhältnissen als auch für Geschäftspartner.

Umsetzung

In allen Vertriebslinien gibt es Ansprechpartner:innen, an die sich die Mitarbeiter:innen im Falle einer Diskriminierung wenden können, unter anderem in den Bereichen Compliance und beim Betriebsrat sowie im Netzwerk di.to (different together; für mehr Informationen siehe Abschnitt Vielfalt und Chancengleichheit). Darüber hinaus können die Mitarbeiter:innen auf die Führungskräfte und den HR-Bereich zugehen. Jegliche Hinweise auf Diskriminierung werden konsequent verfolgt, die vertrauliche Behandlung wird dabei selbstverständlich gewährleistet. In diesem Zusammenhang werden persönliche Gespräche mit den Betroffenen geführt und der Betriebsrat eingebunden.

GRI 406-1:

Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen

Die REWE Group verfolgt sämtliche Hinweise auf Diskriminierung konsequent und ahndet sie mit disziplinarischen sowie gegebenenfalls personellen Maßnahmen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden Diskriminierungsfälle in der Unternehmensgruppe in Deutschland nicht zentral erfasst, die regionalen Ansprechpartner:innen ergreifen jedoch alle erforderlichen Maßnahmen.

In Österreich wendeten sich 19 Mitarbeiter:innen aufgrund von sexueller Diskriminierung an ihre Ansprechpartner:innen im Betriebsrat bzw. in der HR-Abteilung. In zwei Fällen handelte es sich bei der/dem Täter:in um eine:n Kund:in, davon wurde ein Fall zur Anzeige gebracht. Bei neun unternehmensinternen Fällen wurden die Diskriminierenden entlassen, auf die weiteren Fälle folgten Versetzungen und Verwarnungen. Jeweils ein Diskriminierungsvorfall wurde aus religiösen Gründen und wegen sexueller Orientierung verübt. Drei weitere Fälle waren weder Diskriminierung noch sexueller Belästigung zuordenbar.

Mit der Aktion „Sexuelle Belästigung und Diskriminierung – NEIN danke!“ informiert die REWE Group in Österreich ihre Mitarbeiter:innen über Möglichkeiten, gegen derartige Vorfälle vorzugehen. Die Aktion beinhaltet ein Plakat, das an alle Märkte und Standorte verschickt wurde, sowie begleitende Kommunikation. Für ausgewählte Betriebsrät:innen fand zudem ein Workshop mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft zum Thema „Sexuelle Belästigung und Diskriminierung“ statt. Betroffenen Personen im Unternehmen stehen eigens geschulte Mitarbeiter:innen zur Seite – ob in einem anonymen Gespräch oder auch um aktiv Schritte einzuleiten. Ergänzend dazu informiert der Betriebsrat in einer Broschüre zum Thema „Gleichbehandlung – keine Chance für Diskriminierung“. 2021 wurde für alle Mitarbeiter:innen der REWE Group in Österreich das neue E-Learning zum Thema „Sexuelle Belästigung“ für alle Führungskräfte als verpflichtend und für die Mitarbeitenden als Empfehlung eingeführt.