Die Einbindung von Mitarbeiter:innen in Entscheidungsprozesse ist innerhalb von Unternehmen ein wichtiger Faktor – sie kann eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen fördern und auf diese Weise eine stärkere Identifikation der Mitarbeiter:innen mit dem Unternehmen bewirken.
Der Schwerpunkt Mitarbeiter:innen ist eine der vier zentralen Säulen der Nachhaltigkeitsstrategie der REWE Group. Innerhalb dieser Säule hat die Unternehmensgruppe fünf Handlungsfelder definiert: Werte und Kultur, Ausbildung und Entwicklung, Gesundheit und Sicherheit, Beruf und Lebensphasen sowie Vielfalt und Chancengleichheit.
GRI 402: Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis
Managementansatz
Grundsätze
Es gilt die konzernweite Leitlinie für Nachhaltiges Wirtschaften als Handlungsgrundlage. Sie basiert auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO). In der Richtlinie heißt es: „Wir respektieren das Recht der Arbeitnehmer auf Bildung von unabhängigen und freien Arbeitnehmerorganisationen und Führung freier Verhandlungen über Tarife und Rechte von Arbeitnehmern.“
Umsetzung
Die Mitbestimmung der Mitarbeiter:innen hat bei der REWE Group einen hohen Stellenwert. In der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen der Arbeitnehmer:innen werden gemeinsam gesetzliche, tarifliche und betriebliche Regelungen umgesetzt. Nahezu alle Mitarbeiter:innen in den Märkten, in der Logistik und in der Verwaltung werden durch Betriebsräte vertreten – für den filialisierten Einzelhandel eine optimale Struktur. Betriebsrat und Management arbeiten vertrauensvoll zusammen.
GRI 402-1:
Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderungen
In nahezu alle Entscheidungen der REWE Group sind Vertreter:innen der Belegschaft als gewählte Gremienvertreter:innen der Betriebsräte oder Aufsichtsräte eingebunden. Den vorgegebenen Mitbestimmungs- und sonstigen Beteiligungsrechten entsprechend werden die Arbeitnehmergremien rechtzeitig informiert, Stellungnahmen eingeholt und Einigungen mit ihnen erzielt. Die REWE Group arbeitet konsequent, intensiv und vertrauensvoll mit den Betriebsräten zusammen. Ihre Vertreter:innen sind in zahlreiche Organe wie beispielsweise den IT- oder Logistikausschuss eingebunden. Betriebliche Veränderungen werden frühzeitig gemeinsam erörtert.
Im Falle betriebsbedingter Kündigungen erarbeitet die REWE Group bei Bedarf gemeinsam mit den Arbeitnehmergremien Sozialpläne. Diese enthalten häufig Regelungen zur Qualifizierung der Mitarbeiter:innen, um den Einstieg in andere Beschäftigungen zu fördern.