Die REWE Group bezieht eine Vielzahl von Produkten und Produktbestandteilen über Lieferketten, die sich über mehrere Länder
erstrecken können. Dabei spielt das Risiko der Kinder- und Zwangsarbeit eine bedeutende Rolle.
Kinder- und Zwangsarbeit ist ein Fokusthema im Handlungsfeld Mensch innerhalb der Strategie Grüne Produkte 2030. Die REWE Group
verfolgt das Ziel, Kinder- und Zwangsarbeit systematisch zu bekämpfen.
Hintergrund
Als ausbeuterische Kinderarbeit gilt, wenn Kinder unter 13 Jahren mehr als einige Stunden pro Woche leichte Arbeit verrichten oder
Kinder unter 15 Jahren eine gefährliche oder belastende Arbeit verrichten. In vielen Risikoländern wird das Verbot von
ausbeuterischer Kinderarbeit nicht ausreichend umgesetzt und verfolgt.
Zwangsarbeit äußert sich häufig durch eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit, das Einbehalten des Lohns und der Personalpapiere
sowie die Verschuldung gegenüber dem Arbeitgeber oder einer Arbeitsvermittlung. Da häufig legal oder illegal eingewanderte
Migrant:innen oder Leiharbeiter:innen betroffen sind, wird Zwangsarbeit oft nicht angezeigt und ist schwer zu kontrollieren.
GRI 408: Kinderarbeit;
GRI 409: Zwangs- oder Pflichtarbeit
Managementansatz
Grundsätze
Die Leitlinie für Nachhaltiges Wirtschaften greift für alle Geschäftsbeziehungen der REWE Group. Sie orientiert sich an der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und
dem UN Global Compact. Darin ist das Verbot von Zwangsarbeit festgeschrieben: Niemand darf gegen seinen Willen beschäftigt oder unter
Anordnung irgendeiner Strafe zur Arbeit gezwungen werden. Auch die Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit ist hier verankert. Die
REWE Group hält sich an die von der ILO gesetzten Standards zur Kinderarbeit und an die jeweils gültigen nationalen Gesetze. Im
Falle vorsätzlicher grober Missachtung der in der Leitlinie beschriebenen Werte behält sich die REWE Group Sanktionen vor.
Im Rahmen der Mitgliedschaft bei amfori BSCI verpflichtet die REWE Group sich selbst sowie alle Lieferanten und Produzenten, den
Verhaltenskodex von amfori BSCI einzuhalten und sich zu dessen Prinzipien zu bekennen. Dazu zählt unter anderem der Verzicht auf
ausbeuterische Kinder- und Zwangsarbeit. Gemeinsam mit ihren Lieferanten arbeitet die REWE Group daran, Arbeits- und Sozialstandards
kontinuierlich zu verbessern.
Leitlinien definieren den Handlungsrahmen
In ihrer Leitlinie für Fairness bekennt sich die REWE Group dazu, innerhalb der Lieferketten aller Eigenmarkenprodukte von
REWE, PENNY und toom Baumarkt Menschenrechte zu stärken und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Im Fokus stehen die Themen Kinder- und
Zwangsarbeit, existenzsichernde Löhne und Einkommen sowie Frauen in der Lieferkette.
Darüber hinaus konkretisiert die REWE Group in der Leitlinie zur Prävention von Kinderarbeit ihre Anforderungen und
Maßnahmen mit Blick auf die Prävention und Beseitigung von Kinderarbeit und definiert einen verbindlichen Handlungsrahmen für
Geschäftspartner. Aufbauend auf der Leitlinie hat die REWE Group ein Toolkit erstellt, um ihre Geschäftspartner und
Produktionsstätten bei der Umsetzung der Anforderungen zur Vermeidung und Bekämpfung von Kinderarbeit zu unterstützen. Ergänzend
dazu beschreiben verschiedene, nachfolgend erwähnte Leitlinien spezifische Herausforderungen und daraus abgeleitete Anforderungen an
Lieferanten der REWE Group – auch mit Blick auf die Themen Zwangs- und Kinderarbeit.
Ein Hauptgrund von Kinderarbeit ist Armut. Aus diesem Grund fokussiert sich die REWE Group neben Maßnahmen zur Bekämpfung von
Kinderarbeit auch auf die Förderung existenzsichernder Löhne und Einkommen. Für mehr Informationen siehe Abschnitt Existenzsichernde Löhne und Einkommen.
Projekte und Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinder- und Zwangsarbeit
Risikoanalyse: Zwangsarbeit in der Lieferkette
2019 hat die REWE Group eine Risikoanalyse zur Ermittlung von Risiken für Zwangsarbeit in der Lieferkette durchgeführt. Dafür wurden
zunächst die Risiken für Zwangsarbeit aller Länder, über die sich die Lieferketten der REWE Group erstrecken, ermittelt. In einem
zweiten Schritt wurden Waren und Rohstoffe mit Blick auf das Risiko für Zwangsarbeit betrachtet. Die ermittelten Daten wurden dann mit
den Länderrisiken verknüpft. Anschließend wurde eine qualitative Analyse der Hot Spots durchgeführt. In sogenannten Case Studies
wurden das Vorkommen und die Ursachen für Zwangsarbeit konkret in Bezug auf diese Hot Spots untersucht. Aufbauend auf allen
Analyseergebnissen entwickelt die REWE Group geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung.
Kinder- und Zwangsarbeit in der Rohstoffgewinnung vermeiden
Um die Kinder- und Zwangsarbeit auf der Stufe des Rohstoffanbaus zu bekämpfen und sozial verträgliche Arbeitsbedingungen sicherzustellen,
setzt die REWE Group auf international anerkannte Zertifizierungsstandards. Die wichtigsten Organisationen sind Fairtrade, Rainforest
Alliance, Cotton made in Africa, MSC, ASC, GGN GlobalG.A.P. und Naturland. Sie gewährleisten höhere Standards im Rohstoffanbau sowie
transparentere Lieferketten. Kinder- und Zwangsarbeit sind im Rahmen dieser Standards verboten. Mit Blick auf den Rohstoff Palmöl ist
außerdem der Standard des Roundtable on Sustainable Palm Oil zentral – dieser zielt darauf ab, dass auf den Plantagen keine Kinder-
oder Zwangsarbeit stattfindet.
Mehr Informationen zum Umgang mit Kinder- und Zwangsarbeit im Rohstoffabbau siehe Abschnitte Fokusrohstoffe – Food
bzw. Fokusrohstoffe – Non-Food.
Kontrolle des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit durch Sozialaudits
Um die Einhaltung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit in der Verarbeitung und Produktion zu prüfen, werden regelmäßig
Sozialaudits – überwiegend nach dem Standard der amfori BSCI – durchgeführt (siehe Abschnitt
Soziale Aspekte in der Lieferkette). Im Rahmen der Audits werden alle Produktionsstätten der ersten
Lieferkettenstufe aus definierten Risikoländern kontrolliert. Sie finden sowohl angekündigt als auch unangekündigt statt.
Im Anschluss erhält das jeweilige Unternehmen eine Bewertung auf Grundlage der Audit-Ergebnisse. Wird ein Fall von Kinder- oder
Zwangsarbeit im Audit entdeckt, erhält das auditierte Unternehmen keine Gesamtbewertung, sondern es greift der
Null-Toleranz-Mechanismus von amfori BSCI: Der/Die Auditor:in löst eine Warnmeldung aus, stellt das Audit ein und sammelt Beweise,
um den Verstoß zu belegen. Anschließend wird der Verstoß innerhalb von 24 Stunden nach seiner Feststellung an das amfori
BSCI-Sekretariat gemeldet. Binnen 48 Stunden nach Erhebung des Vorwurfs prüft die Auditierungsabteilung den Sachverhalt, die
Beweise sowie die Ausbildung und Kompetenzen der Auditorin bzw. des Auditors. Binnen 72 Stunden nach der Feststellung bilden alle
betroffenen amfori BSCI-Teilnehmer:innen eine Ad-hoc-Abhilfegruppe, um das weitere Vorgehen zu definieren und Maßnahmen einzuleiten,
deren Umsetzung überprüft wird.
Strategisch relevante Produktionsstätten nehmen außerdem am Factory Improvement Training (FIT) der REWE Group teil. Hier wird
individuell auf die Herausforderungen der Produktionsstätten eingegangen. Wenn in einer Fabrik Risikofaktoren für Zwangs- oder
Kinderarbeit vorliegen, werden diese im Training behandelt.
Kooperation mit Kinderrechtsorganisation
Fälle von Kinder- und Zwangsarbeit werden bei der REWE Group nicht toleriert und gründlich aufgearbeitet. Um in Fällen von
Kinderarbeit schnell reagieren zu können, kooperiert die REWE Group seit 2018 mit der Kinderrechtsorganisation „The Centre of Child
Rights and Business“ (ehemals Center for Child Rights and Corporate Social Responsibility). Die Organisation berät Unternehmen bei
der Implementierung von Strategien und Programmen zur Sicherstellung von Kinderrechten in Lieferketten. Durch die Kooperation
profitiert die REWE Group von der Expertise und dem Netzwerk der Organisation, tauscht sich im Rahmen der Arbeitsgruppe mit
relevanten Stakeholdern aus und kann von der Organisation entwickelte Tools nutzen. Wenn Fälle von Kinderarbeit aufgedeckt werden,
unterstützt „The Centre“ das Unternehmen bei der Umsetzung von Abhilfemaßnahmen.
Umgang mit Beschwerden und Hinweisen auf Zwangs- oder Kinderarbeit
Die REWE Group fördert den Aufbau von effektiven Beschwerdemechanismen in der Lieferkette. So will das Unternehmen sicherstellen,
dass Missstände in den Lieferketten aufgedeckt werden können. Dies betrifft auch die Meldung von Fällen von Kinder- und Zwangsarbeit.
Schon jetzt überprüft die REWE Group im Rahmen von Auditierungen und Zertifizierungen, ob Produktionsstätten ihren Beschäftigten eine
Beschwerdemöglichkeit bieten. Zum Umgang mit Beschwerden hat die REWE Group einen systematischen Prozess entwickelt (für mehr
Informationen siehe Abschnitt Soziale Aspekte in der Lieferkette).
2021 gingen bei der REWE Group vier Beschwerden ein. Alle vier Fälle wurden bearbeitet, indem ein systematischer Prozess angewandt
wurde. In drei Fällen war der Auslöser ein Verdacht auf Zwangsarbeit. Im ersten Fall bestand der Verdacht, dass ein Lieferant illegal
Arbeiten in einem Gefängnis durchführen ließ. Auf Grundlage einer vor Ort durchgeführten Untersuchung konnte dieser Verdacht jedoch
ausgeräumt werden. Im zweiten Fall mussten migrantische Arbeiter:innen Gebühren, wie z.B. für eine Arbeitserlaubnis, selbst zahlen.
Auch wenn es sich nach erneuter Evaluierung nicht um einen Fall von Zwangsarbeit handelt, wird mit dem betreffenden Lieferanten an
verbesserten Prozessen gearbeitet. Im dritten Fall verpflichtete ein Lieferant seine Arbeiter:innen zu Überstunden. Da der Lieferant
auch auf Nachfrage hin nicht bereit war, diese Praktik zu ändern, hat die REWE Group die Zusammenarbeit beendet. Im vierten Fall
ging es um Rechtsverletzungen hinsichtlich der Themen Kinderarbeit, Arbeitssicherheit und Löhne. Dieser Fall befand sich bei Ablauf
des Jahres 2021 noch in Prüfung. Dabei wird evaluiert, ob die Rechtsverletzungen in der Lieferkette der REWE Group stattfanden.