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GRI 408, 409

Kinder- und Zwangsarbeit

Die REWE Group bezieht eine Vielzahl von Produkten und Produktbestandteilen über Lieferketten, die sich über mehrere Länder erstrecken können. Dabei spielt das Risiko der Kinder- und Zwangsarbeit eine bedeutende Rolle.

Kinder- und Zwangsarbeit ist ein Fokusthema im Handlungsfeld Mensch innerhalb der Strategie Grüne Produkte 2030. Die REWE Group verfolgt das Ziel, Kinder- und Zwangsarbeit systematisch zu bekämpfen.

Hintergrund

Als ausbeuterische Kinderarbeit gilt, wenn Kinder unter 13 Jahren mehr als einige Stunden pro Woche leichte Arbeit verrichten oder Kinder unter 15 Jahren eine gefährliche oder belastende Arbeit verrichten. In vielen Risikoländern wird das Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit nicht ausreichend umgesetzt und verfolgt.

Zwangsarbeit äußert sich häufig durch eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit, das Einbehalten des Lohns und der Personalpapiere sowie die Verschuldung gegenüber dem Arbeitgeber oder einer Arbeitsvermittlung. Da häufig legal oder illegal eingewanderte Migrant:innen oder Leiharbeiter:innen betroffen sind, wird Zwangsarbeit oft nicht angezeigt und ist schwer zu kontrollieren.

GRI 408: Kinderarbeit;
GRI 409: Zwangs- oder Pflichtarbeit

Managementansatz

Grundsätze

Die Leitlinie für Nachhaltiges Wirtschaften greift für alle Geschäftsbeziehungen der REWE Group. Sie orientiert sich an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und dem UN Global Compact. Darin ist das Verbot von Zwangsarbeit festgeschrieben: Niemand darf gegen seinen Willen beschäftigt oder unter Anordnung irgendeiner Strafe zur Arbeit gezwungen werden. Auch die Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit ist hier verankert. Die REWE Group hält sich an die von der ILO gesetzten Standards zur Kinderarbeit und an die jeweils gültigen nationalen Gesetze. Im Falle vorsätzlicher grober Missachtung der in der Leitlinie beschriebenen Werte behält sich die REWE Group Sanktionen vor.

Im Rahmen der Mitgliedschaft bei amfori BSCI verpflichtet die REWE Group sich selbst sowie alle Lieferanten und Produzenten, den Verhaltenskodex von amfori BSCI einzuhalten und sich zu dessen Prinzipien zu bekennen. Dazu zählt unter anderem der Verzicht auf ausbeuterische Kinder- und Zwangsarbeit. Gemeinsam mit ihren Lieferanten arbeitet die REWE Group daran, Arbeits- und Sozialstandards kontinuierlich zu verbessern.

Leitlinien definieren den Handlungsrahmen

In ihrer Leitlinie für Fairness bekennt sich die REWE Group dazu, innerhalb der Lieferketten aller Eigenmarkenprodukte von REWE, PENNY und toom Baumarkt Menschenrechte zu stärken und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Im Fokus stehen die Themen Kinder- und Zwangsarbeit, existenzsichernde Löhne und Einkommen sowie Frauen in der Lieferkette.

Darüber hinaus konkretisiert die REWE Group in der Leitlinie zur Prävention von Kinderarbeit ihre Anforderungen und Maßnahmen mit Blick auf die Prävention und Beseitigung von Kinderarbeit und definiert einen verbindlichen Handlungsrahmen für Geschäftspartner. Aufbauend auf der Leitlinie hat die REWE Group ein Toolkit erstellt, um ihre Geschäftspartner und Produktionsstätten bei der Umsetzung der Anforderungen zur Vermeidung und Bekämpfung von Kinderarbeit zu unterstützen. Ergänzend dazu beschreiben verschiedene, nachfolgend erwähnte Leitlinien spezifische Herausforderungen und daraus abgeleitete Anforderungen an Lieferanten der REWE Group – auch mit Blick auf die Themen Zwangs- und Kinderarbeit.

Ein Hauptgrund von Kinderarbeit ist Armut. Aus diesem Grund fokussiert sich die REWE Group neben Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarbeit auch auf die Förderung existenzsichernder Löhne und Einkommen. Für mehr Informationen siehe Abschnitt Existenzsichernde Löhne und Einkommen.

Projekte und Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinder- und Zwangsarbeit

Risikoanalyse: Zwangsarbeit in der Lieferkette

2019 hat die REWE Group eine Risikoanalyse zur Ermittlung von Risiken für Zwangsarbeit in der Lieferkette durchgeführt. Dafür wurden zunächst die Risiken für Zwangsarbeit aller Länder, über die sich die Lieferketten der REWE Group erstrecken, ermittelt. In einem zweiten Schritt wurden Waren und Rohstoffe mit Blick auf das Risiko für Zwangsarbeit betrachtet. Die ermittelten Daten wurden dann mit den Länderrisiken verknüpft. Anschließend wurde eine qualitative Analyse der Hot Spots durchgeführt. In sogenannten Case Studies wurden das Vorkommen und die Ursachen für Zwangsarbeit konkret in Bezug auf diese Hot Spots untersucht. Aufbauend auf allen Analyseergebnissen entwickelt die REWE Group geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung.

Kinder- und Zwangsarbeit in der Rohstoffgewinnung vermeiden

Um die Kinder- und Zwangsarbeit auf der Stufe des Rohstoffanbaus zu bekämpfen und sozial verträgliche Arbeitsbedingungen sicherzustellen, setzt die REWE Group auf international anerkannte Zertifizierungsstandards. Die wichtigsten Organisationen sind Fairtrade, Rainforest Alliance, Cotton made in Africa, MSC, ASC, GGN GlobalG.A.P. und Naturland. Sie gewährleisten höhere Standards im Rohstoffanbau sowie transparentere Lieferketten. Kinder- und Zwangsarbeit sind im Rahmen dieser Standards verboten. Mit Blick auf den Rohstoff Palmöl ist außerdem der Standard des Roundtable on Sustainable Palm Oil zentral – dieser zielt darauf ab, dass auf den Plantagen keine Kinder- oder Zwangsarbeit stattfindet.

Sonderfall Kinderarbeit im Kakaosektor

Aufgrund der strukturellen Armut und des Mangels an Schulen ist Kinderarbeit im Kakaoanbau weit verbreitet. Um Kosten so niedrig wie möglich zu halten, helfen insbesondere in familienbasierten Kleinbetrieben Kinder während der Erntezeit oft mit. Die REWE Group setzt sich dafür ein, dass kakaohaltige Erzeugnisse in ihren Sortimenten unter Achtung der Menschenrechte und Einhaltung von anerkannten Sozial- und Arbeitsstandards hergestellt werden. Dafür setzt das Handelsunternehmen auf entsprechende Zertifizierungen wie Fairtrade, Rainforest Alliance oder Naturland. Für weitere Informationen siehe auch Leitlinie für Kakaoerzeugnisse.

Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangsarbeit im Fischereisektor

Ein Großteil der traditionellen Fischerei sowie der Arbeit in Aquakulturbetrieben findet in Asien und Afrika statt. Häufig entsprechen die Arbeitsbedingungen in den dortigen Ländern nicht den international anerkannten Standards – es liegt insbesondere ein erhöhtes Risiko für Zwangsarbeit vor. Das Ziel der REWE Group ist es, die Wahrung der Menschenrechte und die Einhaltung fundamentaler Sozial- und Arbeitsschutzstandards im Seafood-Sektor sicherzustellen. Dabei sind die Grundprinzipien zum Verzicht auf Kinder- und vor allem Zwangsarbeit in der Zusammenarbeit mit Lieferanten von Fisch und Meeresfrüchten besonders relevant. Durch den Bezug von zertifizierter Ware werden in der Aquakulturlieferkette im Rahmen der Audits auch die Farmen auf die Einhaltung der Grundprinzipien überprüft. Da es für Fangschiffe noch keine etablierte Zertifizierung für Arbeits- und Menschenrechte gibt, setzt sich die REWE Group dafür ein, dass soziale Prinzipien in die Standards für Wildfisch aufgenommen und durch Zertifizierungen sichergestellt werden. Für weitere Informationen siehe Leitlinie für Fisch und Meeresfrüchte.

Mehr Informationen zum Umgang mit Kinder- und Zwangsarbeit im Rohstoffabbau siehe Abschnitte Fokusrohstoffe – Food bzw. Fokusrohstoffe – Non-Food.

Kontrolle des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit durch Sozialaudits

Um die Einhaltung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit in der Verarbeitung und Produktion zu prüfen, werden regelmäßig Sozialaudits – überwiegend nach dem Standard der amfori BSCI – durchgeführt (siehe Abschnitt Soziale Aspekte in der Lieferkette). Im Rahmen der Audits werden alle Produktionsstätten der ersten Lieferkettenstufe aus definierten Risikoländern kontrolliert. Sie finden sowohl angekündigt als auch unangekündigt statt. Im Anschluss erhält das jeweilige Unternehmen eine Bewertung auf Grundlage der Audit-Ergebnisse. Wird ein Fall von Kinder- oder Zwangsarbeit im Audit entdeckt, erhält das auditierte Unternehmen keine Gesamtbewertung, sondern es greift der Null-Toleranz-Mechanismus von amfori BSCI: Der/Die Auditor:in löst eine Warnmeldung aus, stellt das Audit ein und sammelt Beweise, um den Verstoß zu belegen. Anschließend wird der Verstoß innerhalb von 24 Stunden nach seiner Feststellung an das amfori BSCI-Sekretariat gemeldet. Binnen 48 Stunden nach Erhebung des Vorwurfs prüft die Auditierungsabteilung den Sachverhalt, die Beweise sowie die Ausbildung und Kompetenzen der Auditorin bzw. des Auditors. Binnen 72 Stunden nach der Feststellung bilden alle betroffenen amfori BSCI-Teilnehmer:innen eine Ad-hoc-Abhilfegruppe, um das weitere Vorgehen zu definieren und Maßnahmen einzuleiten, deren Umsetzung überprüft wird.

Strategisch relevante Produktionsstätten nehmen außerdem am Factory Improvement Training (FIT) der REWE Group teil. Hier wird individuell auf die Herausforderungen der Produktionsstätten eingegangen. Wenn in einer Fabrik Risikofaktoren für Zwangs- oder Kinderarbeit vorliegen, werden diese im Training behandelt.

Kooperation mit Kinderrechtsorganisation

Fälle von Kinder- und Zwangsarbeit werden bei der REWE Group nicht toleriert und gründlich aufgearbeitet. Um in Fällen von Kinderarbeit schnell reagieren zu können, kooperiert die REWE Group seit 2018 mit der Kinderrechtsorganisation „The Centre of Child Rights and Business“ (ehemals Center for Child Rights and Corporate Social Responsibility). Die Organisation berät Unternehmen bei der Implementierung von Strategien und Programmen zur Sicherstellung von Kinderrechten in Lieferketten. Durch die Kooperation profitiert die REWE Group von der Expertise und dem Netzwerk der Organisation, tauscht sich im Rahmen der Arbeitsgruppe mit relevanten Stakeholdern aus und kann von der Organisation entwickelte Tools nutzen. Wenn Fälle von Kinderarbeit aufgedeckt werden, unterstützt „The Centre“ das Unternehmen bei der Umsetzung von Abhilfemaßnahmen.

Umgang mit Beschwerden und Hinweisen auf Zwangs- oder Kinderarbeit

Die REWE Group fördert den Aufbau von effektiven Beschwerdemechanismen in der Lieferkette. So will das Unternehmen sicherstellen, dass Missstände in den Lieferketten aufgedeckt werden können. Dies betrifft auch die Meldung von Fällen von Kinder- und Zwangsarbeit. Schon jetzt überprüft die REWE Group im Rahmen von Auditierungen und Zertifizierungen, ob Produktionsstätten ihren Beschäftigten eine Beschwerdemöglichkeit bieten. Zum Umgang mit Beschwerden hat die REWE Group einen systematischen Prozess entwickelt (für mehr Informationen siehe Abschnitt Soziale Aspekte in der Lieferkette).

2021 gingen bei der REWE Group vier Beschwerden ein. Alle vier Fälle wurden bearbeitet, indem ein systematischer Prozess angewandt wurde. In drei Fällen war der Auslöser ein Verdacht auf Zwangsarbeit. Im ersten Fall bestand der Verdacht, dass ein Lieferant illegal Arbeiten in einem Gefängnis durchführen ließ. Auf Grundlage einer vor Ort durchgeführten Untersuchung konnte dieser Verdacht jedoch ausgeräumt werden. Im zweiten Fall mussten migrantische Arbeiter:innen Gebühren, wie z.B. für eine Arbeitserlaubnis, selbst zahlen. Auch wenn es sich nach erneuter Evaluierung nicht um einen Fall von Zwangsarbeit handelt, wird mit dem betreffenden Lieferanten an verbesserten Prozessen gearbeitet. Im dritten Fall verpflichtete ein Lieferant seine Arbeiter:innen zu Überstunden. Da der Lieferant auch auf Nachfrage hin nicht bereit war, diese Praktik zu ändern, hat die REWE Group die Zusammenarbeit beendet. Im vierten Fall ging es um Rechtsverletzungen hinsichtlich der Themen Kinderarbeit, Arbeitssicherheit und Löhne. Dieser Fall befand sich bei Ablauf des Jahres 2021 noch in Prüfung. Dabei wird evaluiert, ob die Rechtsverletzungen in der Lieferkette der REWE Group stattfanden.